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Unfall mit Fahrradanhänger: Diskussion zwischen Radlobby und Straßendienst entbrannt

Ein tödlicher Unfall mit einem Fahrradanhänger am Sonntag sorgt weiter für Diskussionen. So kritisiert etwa die Radlobby den fehlenden Radweg an der B19.
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Der Unfall in Hausleiten (Bezirk Korneuburg) am Sonntagabend, der für zwei Kleinkinder in einem Fahrradanhänger tödlich geendet hat, sorgt weiter für Diskussionen. Die Radlobby kritisierte, dass bei der Erneuerung der B19 im vergangenen Jahr kein Begleitradweg errichtet wurde. Vom NÖ Straßendienst hieß es, dass bei der Sanierung einer Landesstraße nicht automatisch auch ein Radweg angelegt werde.

NÖ Straßendienst brauche "Wunsch aus der Region"

"Dazu bedarf es eines entsprechenden Wunsches aus der Region." Dann könne der NÖ Straßendienst "mit den eigentlich dafür zuständigen Gemeinden die Möglichkeiten der Anlegung eines Radweges prüfen", hieß es in einer Stellungnahme. Für die Errichtung von Radwegen gebe es eine finanzielle Unterstützung seitens des Landes für die Kommunen. Die Sanierung der B19 zwischen Tulln und Gaisruck sei aufgrund des schlechten Fahrbahnzustandes "dringend notwendig" gewesen.

Ziel müsse sein, die Sicherheit für Radfahrer und Kinder zu erhöhen, betonte die Radlobby. "Während in anderen Ländern und auch in österreichischen Bundesländern hochwertige Standards geschaffen werden, ist Niederösterreich bei den Radwegen an Landesstraßen dramatisch im Rückstand", wurde in einer Aussendung kritisiert.

Radlobby fordert maximal 80 km/h auf Landesstraßen ohne Radweg

Die Radlobby erneuerte ihre langjährige Forderung nach einer maximalen Geschwindigkeit von 80 km/h auf Landesstraßen ohne Radweg. "Der Unfall wäre bei einem niedrigeren Tempo möglicherweise vermeidbar gewesen oder hätte nicht so schwerwiegende Folgen gehabt", hieß es. Als zu ungenau kritisiert wurde weiters die Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung (StVO), dass "beim Überholen ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand vom Fahrzeug, das überholt wird, einzuhalten ist".

(APA/Red)

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