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Umweltschützer warnen vor tierischen Souvenirs

©Bild: pixelio.de
Wie immer zur Urlaubszeit häufen sich auch in diesem Jahr die Fälle des Imports von verbotenen Urlaubssouvenirs, mit einhergehenden, teils drastischen Strafen. Besonders problematisch sind dabei Mitbringsel von geschützten Tieren und Pflanzen.

Die Strafen für die Einfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen und daraus gefertigten Produkten sind hoch. Nun fordert der WWF Reisende dazu auf davor, solche seltenen Tier- und Pflanzenarten erst gar nicht zu kaufen.

Korallen- und Elfenbeinschnitzereien gehören beispielsweise zu den Produkten, die besonders problematisch sind. Das gleiche gilt auch für Handtaschen und Schuhe aus Krokodil- und Alligatorenhäuten. Allein im Vorjahr haben die britischen Zollbehörden 163.000 illegale Produkte – viele davon aus geschützten Arten – beschlagnahmt. Besonders beliebt sind in der Zwischenzeit auch asiatische Heilmittel, die vielfach aus Teilen geschützter Tiere wie etwa Tigern, Nashörnern oder Seepferdchen bestehen. Alle bedrohten Arten wie Elefanten, Schildkröten, Reptilien und Orchideen sind auch nach der Convention on International Trade in Endangered Species CITES (www.cites.org) geschützt.

“Artenschutz und damit verbunden, der Kampf gegen die Einfuhr und den Handel von geschützten Tieren und Pflanzen zählt zu den Kernbereichen vom WWF”, so CITES-Expertin Jutta Jahrl vom WWF-Österreich. “Der Tourist denkt sich meistens nichts, wenn er an Marktständen Souvenirs wie etwa Weinflaschen mit eingelegten Kobras oder getrockneten Seepferdchen kauft”, so Jahrl. Beides sei allerdings verboten. “Vor allem die Seepferdchen, die zu Millionen aus den Meeren gefischt wurden, stehen seither auf der Liste der CITES.” Das bedeute, dass die Einfuhr eines solchen Tieres eines amtlichen Dokuments bedarf. Liegt dieses nicht vor, ist der Import eine strafbare Handlung. “Das gilt im übrigen auch für die meisten Orchideen, die in verschiedenen tropischen Ländern in großen Mengen angeboten werden”, erklärt Jahrl.

Die Expertin warnt aber davor, sich ausschließlich an die CITES-Listen zu halten. “Einige Länder wie etwa Australien und Mexiko haben extrem strenge Richtlinien, was die generelle Ausfuhr von wilden Tieren und Pflanzen betrifft, egal ob diese auf der CITES-Liste stehen oder nicht. Da kann man sich sehr schnell strafbar machen”. Daher laute die Empfehlung, generell Abstand von Souvenirs aus der Natur zu halten. “Es ist wesentlich klüger auf Töpfer- oder Korbwaren oder andere Produkte auszuweichen, denn damit schont man die Natur und erspart sich vor allem jede Menge Ärger”, erklärt Jahrl abschließend gegenüber pressetext.

Experten warnen auch davor, von lokalen Fischern und Souvenirhändlern Muscheln und Schnecken zu kaufen. “Zwar bestehen derzeit nur für wenige Schnecken und Muscheln Importverbote, allerdings gibt es zahlreiche Länder, die den Export von solchen Tieren generell unter Strafe stellen und die Schalen bei der Ausreise beschlagnahmen”, meint ein Schneckensammler, der anonym bleiben wollte, gegenüber pressetext. Derzeit ist zum Beispiel die Einfuhr der karibischen Großen Fechterschnecke (Strombus gigas) weltweit verboten. Die einst weit verbreitete Schnecke wurde in der Karibik bis zur Ausrottung gesammelt. “Dennoch werden auf fast allen karibischen Inseln die Schneckenhäuser von Souvenirhändlern angeboten. Die böse Überraschung blüht dann entweder bei der Ausreise aus dem Ferienparadies oder bei der Einreise zu Hause”, warnt der Fachmann.

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