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Umstrittene Briefwahl kommt in den Wiener Landtag

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SPÖ, ÖVP und Teile der Grünen wollen zustimmen -Briefwahl für Auslands- und Nebenwohnsitz-Wiener wohl weiter unmöglich.

Auch in Wien dürfte es bei der nächsten Landtags- bzw. Gemeinderatswahl möglich sein, seine Stimme mittels Briefwahl abzugeben. Die entsprechende Novelle der Wahlordnung wird am Donnerstag im Landtag zur Abstimmung kommen. SPÖ und ÖVP wollen der Reform zustimmen. Die Grünen Mandatare werden nicht einheitlich vorgehen, während die FPÖ ihre Ablehnung angekündigt hat. Die Briefwahl müssen die Länder im Zuge der Wahlrechtsreform des Bundes einführen.

Für Auslandswiener und Menschen mit Nebenwohnsitz in Wien bleibt die Briefwahl wohl weiterhin unmöglich. Diese Optionen war den Ländern im Zuge der Wahlrechtsreform vom Bund eingeräumt worden, eine Umsetzung in Wien wird es aber dem Vernehmen nach nicht geben.

So will die regierende SPÖ etwa von der Kann-Bestimmung, den 110.000 Menschen mit Nebenwohnsitz in Wien die Beteiligung auf Gemeinderatsebene zu ermöglichen, keinen Gebrauch machen. Da man nach dem Meldegesetz eine unbegrenzte Zahl an Wiener Nebenwohnsitzen haben kann, sei die Manipulationsgefahr zu hoch, hieß es gegenüber der APA im Büro der zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger (S). Aus dem gleichen Grunde bleibt auch Auslandswienern – also Personen mit Hauptwohnsitz im Ausland und Nebenwohnsitz in Wien – die Variante Briefwahl verschlossen.

Die ÖVP kritisiert diese Haltung ebenso wie Teile der Grünen. Man werde die Stadt weiterhin zur Einführung dieser Regelung drängen, hieß es aus dem VP-Klub. Die Gemeinderäte der Grünen stehen dieser Frage teils ebenso kritisch gegenüber. Wie bei der allgemeinen Einführung der Briefwahl gelte aber auch hier: “Es gibt teils gravierende Bedenken im Zusammenhang mit dem Wahlgeheimnis”, so Klubchefin Maria Vassilakou.

Eine klare Ablehnung kommt von den Freiheitlichen. “Bei der Briefwahl gibt es ein Problem mit dem demokratischen Prinzip”, begründete Klubdirektor Georg Heinreichsberger. Man könne nicht ausschließen, dass bei der Briefwahl Druck auf Personen ausgeübt werde, wenn etwa Familienmitglieder dem Oberhaupt nicht zu widersprechen trauten. “Es ist bedenklich, weil nicht notwendig”, so der FP-Klubdirektor.

Nach einer Einführung der Briefwahl kann von Wählern mit Hauptwohnsitz die entsprechende Wahlkarte schriftlich (inklusive E-Mail oder Fax) bis vier Tage vor dem Wahltag beantragt oder zwei Tage vorher persönlich abgeholt werden. Dem Stimmzettel selbst muss dann eine eidesstattliche Erklärung beigelegt sowie Ort und Datum der Stimmabgabe auf der Wahlkarte vermerkt werden.

Das amtliche Wahlergebnis einer Wiener Landtagswahl wird dann künftig spätestens acht Tage nach dem Wahltag vorliegen, wenn die Stimmen der Briefwähler ausgezählt sind. Zeitgleich mit der Novelle der Wahlordnung wird am Donnerstag im Landtag auch bei Volksbefragung und -abstimmung die Stimmeinreichung mit Brief ermöglicht werden.

 

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