Umsatzsersatz-Antrag für Dezember kurzzeitig nicht möglich

Durch die Änderung soll auch jenen, die durch die Verschärfungen direkt betroffen sind, wie der Einzelhandel und körpernahe Dienstleister, die Möglichkeit gegeben werden, diese Hilfen zu nutzen, teilte dazu das Finanzministerium heute mit.
Umsatzersatzformular vom 26. bis 28. Dezember offline
Das Umsatzersatzformular werde daher vom 26. bis 28. Dezember offline gestellt, bis das System den geltenden Bestimmungen entspreche. Ab 29. Dezember stehe die Beantragung wieder zur Verfügung. Die Beantragungsfrist werde vom 15. auf den 20. Jänner ausgeweitet.
Umsatzersatz auch für Zulieferer geplant
Die Bundesregierung hat sich grundsätzlich darauf geeinigt, auch für indirekt vom Corona-Lockdown betroffenen Branchen einen Umsatzersatz zu gewähren. Weitere Details zu diesem Hilfsinstrument werde man in den nächsten Tagen bekannt geben, sagte Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) am Mittwoch im Pressefoyer nach dem letzten Ministerrat in diesem Jahr. Profitieren davon soll auch die Kultur-Branche.
Der Umsatz-Entgang sei gerade im Kulturbereich "ein großes Thema", sagte Mayer. Für November soll es daher 80 Prozent Umsatzersatz geben, für Dezember 50 Prozent - etwa, wenn ein Theater oder eine Konzertbühne aufgrund des Lockdowns geschlossen werden mussten. Grundsätzlich betonte die Staatssekretärin, dass Österreich in Sachen Pandemie noch nicht über den Berg sei: "Wir sind weit entfernt von etwas, was irgendwie an Normalität erinnert", sagte sie. Mit dem 18. Jänner - dem geplanten Ende des harten Lockdowns für all jene, die sich "freitesten" lassen - gebe es aber eine Perspektive, "etwas, das an einen Wiederbeginn erinnert. Es wird noch etwas dauern, aber wir werden diese Krise meistern."
(APA/Red)