AA

Ukraine: Österreichs Justiz könnte laut Eurojust-Vertreter tätig werden

Österreichs Mitglied bei Eurojust hat sich geäußert.
Österreichs Mitglied bei Eurojust hat sich geäußert. ©APA/FLORIAN WIESER (Symbolbild)
Die Justiz in Österreich könnte in Zukunft Kriegsverbrechen im Ukraine-Krieg nachgehen - durch die Befragung von Flüchtlingen.
LIVE-Blog am Mittwoch

"Der Hauptgrund für ein Inlandsverfahren wäre, dass Österreich dann proaktiv tätig werden kann", sagte Michael Schmid, Österreichs Mitglied bei der EU-Justizagentur Eurojust, im APA-Interview. "Gibt es kein eigenes Verfahren, ist Österreich von Ersuchen der Ukraine oder anderer EU-Mitgliedstaaten abhängig."

Inlandsverfahren zu möglichen Kriegsverbrechen in Ukraine in 10 EU-Ländern

"Das heißt, wenn es Informationen darüber gibt, dass gewisse Flüchtlinge Beobachtungen gemacht haben in der Ukraine, aufgrund derer ein Verdacht besteht, dass Kriegsverbrechen begangen wurden, können diese von Österreich eigenständig aufgenommen werden", so Schmid. Für ein solches Verfahren in Österreich gebe es schon eine Rechtsgrundlage. Das Justizministerium prüfe dies gerade, ein Erlass werde ausgearbeitet. Bisher gebe es Inlandsverfahren zu möglichen Kriegsverbrechen in der Ukraine erst in zehn EU-Mitgliedsstaaten, darunter in Polen und Litauen. An ihn als österreichisches Eurojust-Mitglied sei noch kein Justiz-Ersuchen anderer Staaten gerichtet worden, sagte Schmid.

"Eurojust hat keine Personen in die Ukraine geschickt"

Zur Rolle der EU-Justizagentur sagte der österreichische Vertreter: "Eurojust koordiniert die Verfahren in Den Haag, hat allerdings selbst keine Ermittler. Eurojust hat keine Personen in die Ukraine geschickt."

Man sei bei der Untersuchung noch in einem sehr frühen Stadium. "Das Hauptkriterium, um das es derzeit geht, ist einfach, die nötigen Beweise zu sichern über Verbrechen, die in der Ukraine begangen werden. Das betrifft physische Beweismittel vor Ort und auch die Einvernahme von möglichen Opfern, die in die EU-Mitgliedstaaten geflüchtet sind. Hier gilt es sicherzustellen, dass deren Aussagen so bald wie möglich aufgenommen werden. Andererseits gilt es zu verhindern, dass sie zusätzlich traumatisiert werden, weil sie zu häufig einvernommen werden."

Ukraine soll gewarnt haben

Die Ukraine habe zudem gewarnt, dass Räumlichkeiten, in denen jetzt Beweise gelagert würden, in russische Hand gelangen könnten. Werden nun die Beweismittel in die EU gebracht? "Über Details eines anhängigen Verfahrens kann ich nicht sprechen, aber im Prinzip ist das eine Überlegung", sagte Schmid.

Ukraine: Kooperationsabkommen mit Eurojust

Die Ukraine habe seit 2016 ein Kooperationsabkommen mit Eurojust und seit 2018 eine Verbindungsstaatsanwältin. "Die Zusammenarbeit ist seither sehr gut", betonte Schmid. Bisher gebe es auch eine gemeinsame Ermittlungsgruppe (Joint Investigation Team) zu Kriegsverbrechen bei Eurojust, nämlich zwischen der Ukraine, Litauen und Polen. Die Vereinbarung zwischen den Behörden führe dazu, dass keine formellen Ersuchen mehr gestellt werden müssen. "Es gibt Überlegungen, dieses Joint Investigation Team auf andere Staaten auszuweiten."

Der Internationale Strafgerichtshof, mit dem Eurojust ebenfalls zusammenarbeite, habe selbst Ermittlungen eingeleitet und wolle auch in der Ukraine tätig werden, so Schmid. Der IStGH werde dann zuständig, wenn einzelne Staaten nicht in der Lage oder willig sind, ein Verfahren durchzuführen.

Festnahme russischer Politiker in Wien möglich?

Auf die Frage, ob russische Politiker, Diplomaten und Militärs bei Besuchen in Wien wegen Beteiligung an Kriegsverbrechen festgenommen werden könnten, antwortete der Eurojust-Vertreter: "Es ist schwierig, verbindliche Aussagen zu machen, das ist im Einzelfall zu beurteilen. Es gibt grundsätzlich eine Staatenimmunität, das heißt, dass ein Staat nicht über einen anderen strafgerichtlich richten darf. Es ist einfacher, wenn der Internationale Strafgerichtshof tätig wird, der kann auch Haftbefehle erlassen."

Doch gebe es auch für den Strafgerichtshof Hürden. "Es gibt ein Problem, weil die Ukraine einen Teil des Römer Statuts selbst nicht umgesetzt hat (über Verbrechen der Aggression), deshalb kann der IStGH in Bezug auf diese Straftat in der Ukraine nicht tätig werden", so Schmid. "Das ist auch ein Hintergrund für gewisse Bestrebungen, dass für die Straftaten in der Ukraine ein eigenes Tribunal eingerichtet wird." Auch Russland erkenne den IStGH nicht an, "das ist faktisch ein Problem, weil dann Personen in der Regel nicht ausgeliefert werden". Jedoch habe es etwa beim Kriegsverbrechertribunal für Ex-Jugoslawien (ICTY) im Endeffekt einen politischen Umschwung in Serbien gegeben, "und dann wurden auch hochrangige Politiker ausgeliefert".

Erhält Eurojust durch Ukraine-Krieg weitere Aufgaben?

Der Ukraine-Krieg könnte für Eurojust noch weitere Aufgaben bringen. Grundsätzlich seien die Sanktionen gegen Russland verwaltungsrechtlicher und nicht strafrechtlicher Natur. "Der Verstoß gegen Sanktionen ist allerdings in vielen EU-Mitgliedstaaten strafbar, unter anderem in Österreich. Dementsprechend kann das in Zukunft durchaus auch ein Feld sein, bei dem Eurojust genützt wird. Ansonsten gibt es noch keine mir bekannten Verfahren, etwa zu Menschenhandel bei Flüchtlingen. In der Vergangenheit war Cybercrime immer wieder ein Thema, wo es gewisse Verdachtsmomente gegen Hacker in Russland gab", sagte Schmid.

Das Interview führte Thomas Schmidt/APA

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Ukraine: Österreichs Justiz könnte laut Eurojust-Vertreter tätig werden
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen