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Über 3.000 Covid-Anzeigen in Wien beeinsprucht

Viele ausgestellte Strafen zu den Coronamaßnahmen waren nicht rechtens.
Viele ausgestellte Strafen zu den Coronamaßnahmen waren nicht rechtens. ©APA/HANS KLAUS TECHT
In Wien wurden bisher 3.300 Verwaltungsstrafverfahren wegen Coronavergehen beeinsprucht. Meist wurde Herabsetzung der Strafe begehrt, knapp 1.000 Verfahren wurden bereits eingestellt.

Die Coronavirus-Verordnungen und die damit einhergehenden Anzeigen beschäftigen die Behörden noch immer intensiv: Allein in Wien wurden 3.300 Verwaltungsstrafverfahren beeinsprucht, wie der Magistrat der APA mitteilte. Viele davon sind noch in Bearbeitung.

8.600 Strafverfügungen bereits verschickt

Insgesamt sind in den Magistratischen Bezirksämtern bisher 11.100 Anzeigen der Polizei eingelangt. Organmandate sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Letztere sorgten ob des meist geringeren Bußgeldes für wenig Diskussionen. Kritisiert wurden jedoch mitunter die aufgrund einer Anzeige verhängten Strafen. Verstöße gegen Ausgangs- oder Abstandsregeln wurden oft mit mehreren hundert Euro geahndet.

Dementsprechend wurden viele Verfahren - 8.600 Strafverfügungen wurden bereits verschickt - beeinsprucht. Bei diesen aktuell 3.300 Fällen wurde vor allem eine Herabsetzung der Strafhöhe begehrt, hieß es im Wiener Magistrat. Manche mutmaßliche Vergehen zeitigten keine Konsequenzen: Knapp 1.000 Verfahren wurden eingestellt.

Freunde durften immer besucht werden

Vereinzelt wurden verhängte Bußen aber auch als nicht rechtmäßig erachtet: Zuletzt war etwa bekannt geworden, dass ein Mann, der zu einer Strafe von 500 Euro verdonnert worden war, mit seinem Rechtsmittel erfolgreich war. Er hätte zahlen sollen, weil er einen Freund ohne triftigen Grund in seiner Wohnung besucht hatte. Das Landesverwaltungsgericht wies nun aber darauf hin, dass auch zur Zeit der Ausgangsbeschränkungen kein bestimmter Grund nötig war, um die Öffentlichkeit zu betreten.

15 Anzeigen setzte es übrigens wegen einer Verletzung des Epidemiegesetzes. Dabei handelte es sich um Verstöße gegen die Quarantäne-Bestimmungen.

(APA/red)

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