Als Beschuldigter in der Causa nutzte er sein Entschlagungsrecht so ausgiebig, dass er nicht einmal die Geschäftsverteilung im damaligen Vorstand erklären wollte. Die Abgeordneten reagierten gereizt. Eine vom BZÖ geforderte Ordnungsstrafe wurde aber von den anderen Fraktionen abgelehnt.
Entschuldigungsgrund verteidigt
Redselig zeigte sich Reichhold nur zu Beginn: In seinem Eingangsstatement fühlte er sich bemüßigt, seinen Entschuldigungsgrund (“Ernteeinsatz”) von vergangener Woche zu verteidigen, der seiner Meinung nach von einigen Abgeordneten “ein bisschen lächerlich gemacht” worden sei. Er betonte, dass er keine Politikerpension beziehe und voll im Erwerbsleben stehe – die Landwirtschaft sei seine Existenzgrundlage, und es sei gleichzeitig Erntezeit und Herbstanbau, das alles außerdem “wetterabhängig”. Er sei von der Reaktion des Ausschusses, der die Entschuldigung als nicht ausreichend erachtet hat, “überrascht” gewesen.
“Nach bestem Wissen und Gewissen” gearbeitet
Reichhold betonte weiters, als Vorstand der Asfinag von Juli 2006 bis Oktober 2007 habe er “nach bestem Wissen und Gewissen” für das Unternehmen gearbeitet. Er ersuche um Verständnis, wenn er von seinem Aussage-Entschlagungsrecht Gebrauch mache. Er werde als Beschuldigter geführt und habe demnächst einen Vernehmungstermin wahrzunehmen. Außerdem würden Inserate auch das Geschäftsgeheimnis betreffen, und auch aufgrund des Aktiengesetzes werde er keine Angaben machen können.
Reichhold entschlug sich
Auf die folgenden Fragen der Abgeordneten antwortete Reichhold zunächst recht einsilbig, bevor der Entschlagungsreigen begann: Weder wollte er beantworten, welches Kürzel Asfinag-intern für ihn verwendet wurde (etwa bei Aktenvermerken), noch wollte er Auskunft über die Geschäftsverteilung im Vorstand geben. Er werde in dieser Angelegenheit strafrechtlich verfolgt, meinte Reichhold. Verfahrensanwalt Gerhard Benn-Ibler hielt seine Argumentation für gerechtfertigt, woraufhin die ÖVP aufgab, weitere Fragen zu stellen. Die FPÖ war nicht erfolgreicher, auch bei ihren Fragen entschlug sich Reichhold.
Petzner beantragt Beugestrafe
BZÖ-Abgeordneter Stefan Petzner beantragte eine Beugestrafe gegen Reichhold, nachdem dieser nicht einmal beantworten wollte, ob er jemals mit Inseratenvergaben zu tun gehabt hätte. Der als Verfahrensanwalt eingesprungene ehemalige Präsident der Rechtsanwaltskammer, Benn-Ibler, empfahl den Abgeordneten allerdings, das Entschlagungsrecht großzügig auszulegen. SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne lehnten die Verhängung der Ordnungsstrafe in der Folge ab. (APA)