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U-Ausschuss: Kanzler Nehammer zum Auftakt gewünscht

Nehammer soll Einblicke in die ÖVP geben.
Nehammer soll Einblicke in die ÖVP geben. ©AP
Der parlamentarische U-Ausschuss zu Korruptionsvorwürfen gegen die ÖVP soll prominent beginnen. Die Opposition wünscht sich Parteichef und Bundeskanzler Karl Nehammer als allererste Auskunftsperson am 2. März.

Auf dem Ladungsverlangen von SPÖ, FPÖ und NEOS finden sich auch weitere bekannte Namen, wie Justizministerin Alma Zadic (Grüne), der Unternehmer Siegfried Wolf und Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid, dessen Chats viele Ermittlungen erst ins Rollen gebracht haben.

Nehammer soll Einblicke in ÖVP geben

Nehammer sei Innenminister sowie Generalsekretär der Bundes-ÖVP gewesen, argumentieren SPÖ, FPÖ und NEOS die Ladung zum Auftakt. Aus diesem Grund müsse er zahlreiche Wahrnehmungen zum Untersuchungsgegenstand haben. Befragt werden soll der nunmehrige Bundeskanzler und Nachfolger von Sebastian Kurz zu den Komplexen Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren, Einflussnahme auf Beteiligungen des Bundes, Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit sowie Begünstigung bei der Personalwahl.

Noch am selben Tag soll Wolf, der bereits - erfolglos - für den Ibiza-Untersuchungsausschuss geladen war, befragt werden. Er sei ein bekannter Unterstützer von Kurz gewesen, habe sogenannte Sponsoren-Rallyes organisiert und sei von diesem als möglicher Aufsichtsratsvorsitzender der ÖBAG vorgeschlagen worden. Nicht zuletzt wird Wolf aber auch Fragen zu seinem Abgabenverfahren beantworten müssen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vermutet einen verbotenen Deal zwischen ihm und einer Finanzbeamtin.

Sollte Wolf nicht kommen, ist für die erste Sitzung Schmid geladen - auch er war im Ibiza-Untersuchungsausschuss trotz mehrmaliger Ladung nie erschienen. Schon wahrscheinlicher ist ein Wiedersehen mit Zadic, die für den 30. März geladen ist. Sie soll - wie bereits im Ibiza-Untersuchungsausschuss - Fragen zur Beeinflussung von Ermittlungen beantworten. Auch einer ihrer Vorgänger im Ressort soll im U-Ausschuss tags darauf aussagen: Wolfgang Brandstetter soll zu seinem Verhältnis zu Christian Pilnacek einiges aufklären.

Opposition gab Ladungsverlangen für März bekannt

Das Ladungsverlangen von SPÖ, FPÖ und NEOS macht einmal mehr deutlich, dass der aktuelle U-Ausschuss nichts anderes als eine Verlängerung des Ibiza-Ausschusses ist. Denn auch WKStA-Leiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanada ist ein weiteres Mal geladen (30. März). Der frühere Leiter der Soko Tape und nunmehrige Bundeskriminalamtschef, Andreas Holzer, ist zumindest als "Reserve" vorgesehen. Auch der Chef der Finanzprokuratur Wolfgang Peschorn (10. März) und der ehemalige Finanzminister Hans Jörg Schelling (9. März) stehen auf der Liste.

Erstmals auf Seite der Befragten anstatt auf jener der fragenden Abgeordneten sitzt am 3. März der einstige Grün-Politiker und nunmehrige Journalist Peter Pilz. Er soll "laut Eigenaussage und dokumentiert durch diverse Berichte" seines Online-Mediums zackzack.at "besondere Einblicke in für die Untersuchung relevante Sachverhalte" haben.

Das Ladungsverlangen der Oppositionsparteien umfasst nur den Monat März. An sechs Tagen sollen diesmal maximal zwei Auskunftspersonen befragt werden, was eine weniger ist als noch beim Ibiza-Untersuchungsausschuss. Das damalige Ziel, drei Personen an einem Tag zu befragen, hatte sich allerdings als zu ehrgeizig herausgestellt. Mittwochabend soll die Ladungsliste bei einer Sitzung beschlossen werden.

ÖVP-Untersuchung ist 25. U-Ausschuss der Zweiten Republik

Es ist der 25. Untersuchungsausschuss der Zweiten Republik. Zum fünften Mal seit der großen Reform vor sieben Jahren hat eine parlamentarische Minderheit den Ausschuss ins Leben gerufen. Beantragt haben ihn SPÖ, FPÖ und NEOS. Grüne und ÖVP mussten allerdings noch ihr geschäftsordnungsmäßiges Okay geben.

Die Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und NEOS haben zusammen 85 Abgeordnete - genug, um das Minderheitsrecht auf Einsetzung eines U-Ausschusses auszuüben. Dass ein Viertel der Abgeordneten eine parlamentarische Untersuchung erzwingen kann, ist erst seit Anfang 2015 möglich. Vorher mussten U-Ausschüsse mit Mehrheit - also immer mit der Zustimmung von Regierungsparteien - beschlossen werden.

Größter Unterschied zwischen dem "Mehrheits-Ausschuss" und dem "Minderheits-Ausschuss": Ersterer kann jederzeit per Mehrheitsbeschluss beendet werden - auch wenn noch Zeugen auf der Ladungsliste stehen oder wenn noch nicht alle Themen abgearbeitet wurden. Bei einem "Minderheitsausschuss" ist ein "Abdrehen" durch die Mehrheit dagegen nicht möglich. Bisher wurden der Hypo-, der zweite Eurofighter-, der BVT- und der Ibiza-U-Ausschuss von einer parlamentarischen Minderheit eingesetzt.

In der vergangenen Legislaturperiode tagten mit dem BVT- und dem dritten Eurofighter-U-Ausschuss zwei Untersuchungsausschüsse zeitgleich. Damit gab es bisher 24 U-Ausschüsse. Zwei davon (jener zur UNO-City 1971 sowie jener zu den Flugzeugankäufen der Bundesheeres 1971) konnten wegen der vorzeitigen Auflösung des Nationalrats ihre Arbeit nicht beenden und wurden in der darauffolgenden Gesetzgebungsperiode unter einer anderen Regierung neuerlich eingesetzt.

(APA/Red)

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