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U-Ausschuss: Finanzministeriums-Daten fast fertig gesichert

Gernot Blümel verbrachte bereits Zeit im Ibiza-U-Ausschuss.
Gernot Blümel verbrachte bereits Zeit im Ibiza-U-Ausschuss. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Eine Richterin hat die Finanzministeriums-Daten zu einem großen Teil gesichert. Sie war damit von Bundespräsident Alexander Van der Bellen betraut worden.
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Nun werden diese unter der Leitung der Richterin von IT- und Datenschutz-Experten gesichtet und an den Ibiza-Untersuchungsausschuss geliefert. Wie die Präsidentschaftskanzlei der APA mitteilte, könne dies auch in Teillieferungen erfolgen.

Richterin verständigte Van der Bellen

Die zuständige Richterin am Landesgericht für Strafsachen Wien hatte den Bundespräsidenten am Freitag über die Sicherstellung der Daten informiert. Diese soll im Laufe des Tages weitestgehend abgeschlossen werden. Wie es heißt, seien die Verantwortlichen des Bundesrechenzentrums und des Finanzministeriums "sehr kooperativ" gewesen.

Die Daten würden nun gesichtet und private ausgeschieden. Alle übrig gebliebenen werden an den Untersuchungsausschuss geliefert. Über deren Vollständigkeit müssen dann die Fraktionen befinden, hieß es.

VfGH-Erkenntnis kam im März

Ausgangspunkt war ein Erkenntnis des VfGH vom 3. März, in dem er dem Verlangen der Opposition auf Aktenlieferung des Finanzressorts stattgegeben hatte und Blümel (ÖVP) aufforderte, u.a. die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem ehemaligen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern von Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

VfGH betraute Bundespräsident Van der Bellen

Da Blümel dem nicht nachkam, hatte die Opposition die Exekution beantragt. Der VfGH folgte diesem Begehren und beauftragte Van der Bellen am 5. Mai mit der Exekution. Dazu kam es vorerst nicht, Blümel startete damals umgehend die Lieferung. Die letzte Tranche kam am 16. Juni. Aus Sicht der Opposition war diese Lieferung allerdings unvollständig und mangelhaft, weswegen sich die Opposition neuerlich an das Staatsoberhaupt wandte und Van der Bellen das Straflandesgericht Wien mit der "Durchsetzung" des ursprünglichen VfGH-Erkenntnisses befasste.

(APA/Red)

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