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U-Ausschuss: Exekution bei Blümel abgeschlossen

Die Exekution bei Finanzminister Blümel wurde abgeschlossen.
Die Exekution bei Finanzminister Blümel wurde abgeschlossen. ©APA/ROBERT JAEGER
Am Freitag wurde die Exekution bei Blümel abgeschlossen, die Daten wurden geliefert. Bundespräsident Van der Bellen wurde darüber am Freitag informiert.
Blümel entschuldigt sich
Akten als "geheim" geliefert
VfGH beantragt Exekution im BMF

Die zuständige Richterin am Wiener Straf-Landesgericht für Strafsachen hat die vom Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) umfassten Akten und Daten aus dem Finanzministerium am Freitag dem Ibiza-Untersuchungsausschuss übergeben. Wie Bundespräsident Alexander Van der Bellen mitteilte, ist er von der Richterin darüber informiert worden. Private Daten wurden auftragsgemäß ausgesondert und vernichtet. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) kündigte an, Lehren aus dem Vorgang zu ziehen.

Vom VfGH beauftragte Exekution nun abgeschlossen

Der Bundespräsident dankt der zuständigen Richterin und dem Präsidenten des Landesgerichts, Friedrich Forsthuber, sowie allen Mitwirkenden für die zügige Erledigung. Damit sei die vom VfGH beauftragte Exekution abgeschlossen, hieß es in der Aussendung der Präsidentschaftskanzlei.

Blümel bestätigte Abwicklung der Cause

Auch Blümel selbst bestätigte in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz die Abwicklung der Causa. "Damit endet nicht nur ein langwieriger, sondern auch ein rechtlich einzigartiger Vorgang", meinte er dazu. Der Prozess der Abwicklung sei im Ressort über Jahre etabliert und nicht neu gewesen. Insgesamt habe man 26.000 elektronische und 14.000 Akten in Papierform an den Untersuchungsausschuss geliefert.

Parallel hat der Finanzminister den Vorgang auch noch einmal von der Kanzlei Binder Grösswang rechtlich überprüfen lassen, sagte er. Als Dienstgeber müsse er sich nämlich an klare gesetzliche Vorgaben halten, etwa dienstrechtlich. So sei es nämlich etwa nicht erlaubt, die Postfächer von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu durchsuchen. Auch könne man nicht einfach nachschauen, ob die Korrespondenz nun privat sei oder nicht. Eine Durchsuchung wäre so etwas wie Zensur, so Blümel.

Zum Inhalt der gelieferten Daten meinte Blümel, es gebe darunter weder Mails von ihm selbst, noch beträfen diese seine Amtszeit. "Ich bin ein überzeugter Demokrat und Patriot", meinte der Finanzminister, der sich der Verfassung verpflichtet fühlt. Sollte ein anderer Eindruck entstanden sein, entschuldigte er sich abermals dafür. Die Aktenlieferung sei aber nicht das Ende des Prozesses. Man wolle - gemeinsam mit anderen Ministerien - für zukünftige Aktenlieferungen die Lehren aus der Causa ziehen, kündigte er an.

Hanger und Blümel bedanken sich bei Van der Bellen

Blümel bedankte sich auch bei Bundespräsident Van der Bellen für dessen umsichtiges Vorgehen, ebenso der ÖVP-Fraktionsführer im U-Ausschuss, Andreas Hanger. Dieser forderte gegenüber der APA die Opposition gleich ein weiteres Mal auf, sich nicht nur bei den Mitarbeitern des Finanzressorts zu entschuldigen, denen man Fehlverhalten vorgeworfen habe. Auch bei Blümel selbst sollte dies getan werden. Abermals sprach Hanger von versuchten Skandalisierungen vor allem der SPÖ und der NEOS und sieht ein wichtiges parlamentarisches Kontrollinstrument beschädigt.

Krainer mit Vorwurf an Blümel

Eine Entschuldigung kam von SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer erwartungsgemäß nicht. Stattdessen warf er dem Finanzminister vor, die Schuld auf seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schieben. "Blümel hat es versucht zu verklausulieren, aber der sachliche Kern seiner heutigen Stellungnahme war das Eingeständnis, dass er gegen die Regeln der Verfassung, den Auftrag des VfGH, die Aufforderung des Bundespräsidenten verstoßen hat, indem er dem Parlament relevante Akten nicht geliefert hat. Nach so einem Eingeständnis bleibt Blümel noch der sofortige Rücktritt", meinte er noch.

SPÖ: Krainer sprach über Akten

Am Nachmittag berichtete Krainer in einer kurzfristig angesetzten Pressekonferenz davon, dass nach einer ersten Durchsicht der gelieferten Akten vieles darunter sei, das neu ist. Darunter auch Dinge, die im Kern des Untersuchungsgegenstandes liegen, betonte Krainer: "Eine Reihe von E-Mails, die wir so nicht kannten, die Blümel uns seit Monaten vorenthalten hat". Man werde aber bis Anfang kommender Woche brauchen, um ein abschließendes Bild zeichnen zu können, wie viele Akten Blümel dem U-Ausschuss trotz VfGH-Erkenntnis tatsächlich vorenthalten habe.

NEOS möchten Akten begutachten

Die NEOS wollen die gelieferten Akten nun einmal genau unter die Lupe nehmen, "um eine seriöse Beurteilung vornehmen zu können", hieß es aus dem Parlamentsklub gegenüber der APA. Dass jetzt vom Gericht weitaus mehr Akten geliefert wurden und zwar durchwegs elektronisch, sei ein Beleg dafür, dass Blümel seiner Verpflichtung, alles U-Ausschuss-Relevante rechtskonform zu liefern, zuvor nicht nachgekommen ist. Zudem zeige sich, dass die von ihm gewählte Geheimhaltungsstufe ebenso nicht rechtskonform gewesen sei. Blümel habe nur ein Ziel gehabt, nämlich dem U-Ausschuss kostbare Zeit zu stehlen.

FPÖ-Hafenecker für Konsequenzen

Für FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker dürfe die nun "endlich abgeschlossene Exekution" für Blümel nicht ohne Folgen bleiben: "Ein derart respektloses Verhalten gegenüber unserer Verfassung und gegenüber dem Parlament muss den Rücktritt des Verantwortlichen zur Folge haben." Klar sei, dass die Lieferung zu spät komme, man habe gerade noch einen einzigen Befragungstag. Für diesen komme die "Fülle an Unterlagen naturgemäß" zu spät, zumal dafür auch die nötigen Auskunftspersonen fehlten.

Exektuion wurde von Opposition beantragt

Ausgangspunkt war ein Erkenntnis des VfGH vom 3. März, in dem er dem Verlangen der Opposition auf Aktenlieferung des Finanzressorts stattgegeben hatte und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) aufforderte, u.a. die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem ehemaligen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern von Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

Da Blümel dem nicht nachkam, hatte die Opposition die Exekution beantragt. Der VfGH folgte diesem Begehren und beauftragte Van der Bellen am 5. Mai mit der Exekution. Dazu kam es vorerst nicht, Blümel startete damals umgehend die Lieferung. Aus Sicht der Opposition war diese Lieferung allerdings unvollständig und mangelhaft, weswegen sich die Opposition neuerlich an das Staatsoberhaupt wandte und Van der Bellen das Straflandesgericht Wien mit der "Durchsetzung" des ursprünglichen VfGH-Erkenntnisses befasste.

(APA/Red)

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