AA

Blümels Akten als "geheim" an U-Ausschuss geliefert

Die Akten wurden als "geheim" geliefert.
Die Akten wurden als "geheim" geliefert. ©APA/THOMAS JANTZEN
Die Akten, die das Finanzministerium von Gernot Blümel (ÖVP) auf Verfügung des Verfassungsgerichtshofes ans Parlament geliefert hat, sind als "geheim" klassifiziert.
VfGH beantragt bei Van der Bellen Exekution im BMF

Das bestätigte die Parlamentsdirektion am Freitag der APA. Konkret bedeutet das, dass die Akten im Ibiza-U-Ausschuss nur hinter verschlossenen Türen besprochen werden können, auch dürfen die Abgeordneten anschließend nicht darüber berichten.

Vier Klassifzierungsstufen für Akten vorgesehen

Ändern könnte das auf Antrag der Abgeordneten Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP). Derzeit liege noch kein formaler Vorschlag auf eine Herabstufung vor, weshalb auch das diesbezüglich notwendige Verfahren noch nicht eingeleitet werden konnte, erklärte ein Sprecher des Präsidenten schriftlich auf APA-Anfrage Freitagvormittag. "So wie stets in diesen Fällen orientiert sich der Präsident am Willen der Präsidialkonferenz. Einigen sich die Fraktionen im Konsens auf eine Herabstufung, so wird der Präsident dem selbstverständlich Folge leisten."

Das "Informationsordnungsgesetz" sieht vier Klassifizierungsstufen für Akten in Untersuchungsausschüssen vor: Eingeschränkt, vertraulich, geheim oder streng geheim. Stufe 3, "geheim", ist demnach dann angebracht, "wenn die Preisgabe der Informationen die Gefahr einer erheblichen Schädigung" von Interessen, etwa "der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, den wirtschaftlichen Interessen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts", schaffen würde.

VfGH erteilte Exekutionsantrag

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte am Donnerstag mit einem Exekutionsantrag an den Bundespräsidenten den Finanzminister gezwungen, bisher nicht gelieferte Akten an den Ibiza-Untersuchungsausschuss zu übermitteln. Unmittelbar nach der Entscheidung des Höchstgerichts teilte das Finanzministerium mit, nun doch die Daten zu liefern, und übergab am Nachmittag 204 Ordner an die Parlamentsdirektion. Beantragt hatten die Daten die Oppositionsparteien. Bundespräsident Alexander Van der Bellen sprach von einem bisher einzigartigen Fall.

Scharfe Kritik von Verfassungsjuristen an Blümel und VP

Dass der Verfassungsgerichtshof Gernot Blümels (ÖVP) Finanzministerium erst per Exekutionsantrag dazu zwingen musste, gewisse Akten an den U-Ausschuss zu liefern, stößt auf scharfe Kritik von Verfassungsjuristen. "Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs sind von Staatsorganen auf Punkt und Beistrich unverzüglich umzusetzen. Und wenn das nicht passiert, dann lässt das an der rechtsstaatlichen Gesinnung des Betreffenden sehr zweifeln", so Heinz Mayer im Ö1-"Morgenjournal".

Verfassungsjurist kritisiert Blümels Verhalten

"Das ist die Einstellung der türkisen Partei, dass sie über den staatlichen Institutionen letztlich steht und dass sie sich von den staatlichen Institutionen nicht gängeln lässt", kritisierte Mayer. Dass die Akten nun letztlich als "geheim" geliefert wurden, ist für Mayer "nicht überraschend, wenn man daran denkt, dass der Herr Finanzminister vor einigen Jahren in türkisen Socken durch das Parlament spaziert ist, dann zeigt das ja eine gewisse Geringschätzung des Parlaments und die hat sich offenbar erhalten".

Die ganze Sache könne natürlich auch das Rechtsbewusstsein allgemein untergraben, glaubt der Verfassungsjurist. "Wenn man sieht, dass auch ein Regierungsmitglied höchstgerichtliche Entscheidungen ignorieren kann oder zumindest einmal zeigen kann, dass er trotzdem macht, was er will, dann wird das auf das Rechtsbewusstsein der Bürger natürlich möglicherweise abfärben und das ist sicherlich ein ganz fatales Signal, das da gesendet wird." Wenn das Beispiel Schule mache und man ständig gezwungen sei, mit Exekutionen die Einhaltung verfassungsrechtlicher Verpflichtungen durchzusetzen, "dann wird es schwierig".

Noch keine Entscheidung über Aktenvorlage von Kurz

Noch nicht entschieden hat der VfGH in Sachen Meinungsverschiedenheiten zwischen Opposition und Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) über die Aktenvorlage im U-Ausschuss. SPÖ, FPÖ und NEOS haben mehrfach beklagt, kein einziges Mail und keinen einzigen Kalendereintrag des Kanzlers erhalten zu haben. Über ihre Anträge dazu werden die Beratungen kommende Woche fortgesetzt, teilte der VfGH am Donnerstag mit. Das Kanzleramt hat dem Gerichtshof in diesem Verfahren 692 Mails von Mitarbeitern übermittelt, wonach sie in einem "umfassenden Suchprozess" keinerlei "abstrakt relevante Akten und Unterlagen" gefunden haben.

"Die Vorgangsweise des Bundeskanzlers ist mehr als merkwürdig, nämlich seine Mitarbeiter aufzufordern, zu bestätigen, dass keine Unterlagen vorhanden sind", meinte Mayer. Das sei auch ein Vorgang, den er noch nie erlebt habe. "Der Verfassungsgerichtshof wird sich ja nicht pflanzen lassen", das Höchstgericht müsse ja dafür sorgen, dass seine Entscheidungen beachtet werden, und das werde es vermutlich auch in der Sache Kurz machen, glaubt Mayer.

Funk: Sache mit Blümel "nicht ganz undelikat"

Auch Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk hatte am Donnerstag in der "ZiB2" gemeint, die Sache sei für Blümel "nicht ganz undelikat". In der Auseinandersetzung mit dem VfGH seien vonseiten des Finanzministers Argumente vorgebracht worden, "von denen man wissen konnte und wissen musste, dass sie nicht verfangen werden. Es wurde versucht, alles zu mobilisieren, womit man vielleicht eine Chance gesehen hat, diesen lästigen Verpflichtungen zu entgehen", sagte Funk. "Aber es war schon klar, dass das nicht greifen wird." Man müsse sich schon die Frage stellen, "ob da nicht ein taktisch-strategischer Weg eingeschlagen wurde, der im Wesentlichen den Zweck hatte, das Ganze Verfahren möglichst abzuwehren". Von einem Bruch der Verfassung würde Funk dabei zwar nicht sprechen, schließlich sei es legitim, Argumente vorzubringen, von denen man glaube, dass sie für die eigene Position nützlich seien - "aber diese Argumente waren und sind grenzwertig".

Wie schon Van der Bellen verwies auch Funk auf die in der Verfassung vorgegebenen Regelungen, durch die "die nötige Durchsetzungs- und Durchschlagskraft" gewonnen werden könne. Das sei auch im Hinblick auf die noch bevorstehenden Auseinandersetzungen um die Informationen aus dem Bundeskanzleramt von Bedeutung. Die Lage sei hier aber komplizierter, denn der Kanzler habe vorgebracht, dass bestimmte Informationen "nie vorhanden waren oder gelöscht wurden", so Funk. "Wenn etwas dann weg ist, dann ist es eben weg", dafür gebe es letzten Endes keine durchschlagskräftige Prüfungs- und Entscheidungsmöglichkeit.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Blümels Akten als "geheim" an U-Ausschuss geliefert
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen