Trotz Coronakrise hat der Verfassungsgerichtshof heuer mehr Erledigungen geschafft als im Jahr davor. Das erklärte der Präsident des Höchstgerichts, Christoph Grabenwarter, am Montag im Budgetausschuss. Verwaltungsgerichtshof-Präsident Rudolf Thienel sprach sich dafür aus, Umlaufbeschlüsse ins Dauerrecht zu übernehmen, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
VfGH übertraf trotz Corona Vorjahresniveau
Die Coronakrise habe natürlich auch Auswirkungen auf den Verfassungsgerichtshof gehabt, konstatierte Präsident Grabenwarter, dennoch sei sein "Funktionieren unvermindert sichergestellt" gewesen. Aufgrund der zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen konnten nicht nur alle Entscheidungen bis heute in Präsenz getroffen werden, sondern sogar das Vorjahresniveau bezüglich der Erledigungen übertroffen werden. Obwohl über den Sommer hinweg auch noch 80 zusätzliche Verfahren, die im Zusammenhang mit COVID-19-Maßnahmen stehen, hinzugekommen seien, werde man mit den bestehenden Personalressourcen auskommen, teilte Grabenwarter den Abgeordneten mit. Was die Verfahrensdauer betrifft, so liege diese weiterhin bei rund vier Monaten, hob der VfGH-Präsident hervor.
Thienel-Plädoyer für Umlaufbeschlüsse
Präsident Thienel würdigte im Ausschuss, dass die Ausweitung der Umlaufbeschlüsse die Arbeit des VwGH deutlich erleichtert habe. Aus diesem Grund sprach er sich auch für eine Überführung dieses Instruments in das Dauerrecht aus.
Was die Arbeitsbereiche angeht, so sei der Anteil an Asylrechtsangelegenheiten noch immer sehr hoch, räumte Thienel ein. Allerdings konnte in diesem Bereich die Verfahrensdauer seinen Angaben zu Folge auf unter zwei Monate gesenkt werden. Dies lasse sich nicht mehr beschleunigen. Die generelle Verfahrensdauer liege bei etwa vier Monaten.
(APA/Red)