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Trotz Asyl in Griechenland: 8000 Flüchtlinge reisen weiter nach Deutschland

Trotz Asylstatus reisen Tausende weiter – Deutschland erneut Ziel
Trotz Asylstatus reisen Tausende weiter – Deutschland erneut Ziel ©CANVA
Innenministerium bestätigt Fälle von Sekundärmigration – Gewerkschaft warnt vor Kontrolllücken an Flughäfen.

Laut einem Bericht der Funke Mediengruppe haben zwischen Jänner und Mai 2025 rund 8000 Flüchtlinge in Deutschland einen Asylantrag gestellt, obwohl sie bereits in Griechenland anerkannt wurden. Die Zahlen stammen aus dem Bundesinnenministerium.

Viele der Betroffenen seien demnach per Flugzeug eingereist, was eine massive Kontrolllücke an Flughäfen offenbare, so Andreas Roßkopf von der Gewerkschaft der Polizei (GdP).

Polizei-Gewerkschaft spricht von "absurdem" System

Roßkopf kritisiert das Vorgehen scharf: "Die Bundespolizei kontrolliert aufwendig an Landgrenzen, doch an Flughäfen klafft ein Loch. Das ist absurd." Er fordert mehr Kontrollrechte und Befugnisse an Flughäfen, um sogenannte Sekundärmigration – also die Weiterwanderung bereits anerkannter Schutzsuchender – einzudämmen.

Rechtlich eigentlich klar geregelt

Nach dem Schengen-Abkommen dürfen anerkannte Flüchtlinge sich maximal 90 Tage in einem anderen EU-Land aufhalten – ein neuer Asylantrag ist dort nicht erlaubt.

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2025 hat zudem bestätigt: Alleinstehende, gesunde und arbeitsfähige Schutzberechtigte können nach Griechenland zurückgeführt werden – auch bei schwierigen Lebensumständen vor Ort. Dennoch bleiben Rückführungen in der Praxis selten.

Griechenland: Schutz ohne Perspektive

Menschenrechtsorganisationen berichten von prekärer Versorgungslage in Griechenland. Viele Geflüchtete leben dort ohne Wohnung, Arbeit oder Gesundheitsversorgung. Zudem hat Athen die Asylpolitik verschärft, was viele zur Weiterreise nach Deutschland drängt – etwa, um zu Familienangehörigen zu gelangen.

Schwächen im Dublin-System

Das Phänomen der Sekundärmigration offenbart erneut strukturelle Schwächen im Dublin-System, das eigentlich Mehrfachanträge verhindern und Zuständigkeiten klar regeln soll. In der Realität jedoch bleiben Vollzugsdefizite und politische Uneinigkeit zwischen den Mitgliedstaaten.

(VOL.AT)

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