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Trinkgeldersatz für körpernahe Dienstleister bringt Sozialpartner-Zwist

Der Trinkgeldersatz wäre etwa für Friseure gedacht.
Der Trinkgeldersatz wäre etwa für Friseure gedacht. ©APA/ERWIN SCHERIAU
Der Einigung auf einen Trinkgeldersatz von 100 Euro für rund 10.000 Beschäftigte in der Kosmetik-, Friseur- und Massagebranche Mitte November folgt nun ein Zwist zwischen der Gewerkschaft vida und der Wirtschaftskammer (WKÖ).

"Beschäftigte von Friseur-, Masseur- sowie Kosmetik- und Fußpflegestudios warten immer noch auf die von den Sozialpartnern auf Präsidentenebene vereinbarte Trinkgeldabgeltung für die Zeit des Lockdowns", kritisiert vida-Vertreter Christine Heitzinger.

3.30 Euro am Tag eingeplant

3,30 Euro am Tag für Beschäftigte, die sich in den Monaten November und Dezember in Kurzarbeit befinden, seien mit Sicherheit keine überfordernde Summe für die Arbeitgeber in den Trinkgeldbranchen, rechnete Heitzinger heute in einer Aussendung vor.

Für November habe es zwar die Auszahlung schon gegeben, doch im Dezember haben sich die Kolleginnen und Kollegen diese 100 Euro genauso verdient", betont Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus der Gewerkschaft vida. Er fordert Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer auf, "zu seinem Wort zu stehen und dafür zu sorgen, dass es noch diese Woche die Unterschriften auf den notwendigen Zusatzkollektivverträgen gibt".

Arbeitgeber spielen Ball an Aschbacher weiter

Nachdem die Gewerkschaft vida heute von der Wirtschaftskammer (WKÖ) die Einhaltung der Sozialpartnereinigung über einen Trinkgeldersatz von 100 Euro eingefordert hat, verweisen die Arbeitgebervertreter an Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP).

"Die körpernahen Dienstleister sind bereit, Zusatz-Kollektivverträge über einen Trinkgeldersatz für die Zeit des Lockdowns vom 17. 11. bis 6. 12. abzuschließen, wenn sichergestellt ist, dass der gewährte Trinkgeldersatz auch vom Arbeitsministerium zur Gänze refundiert wird", so Reinhard Kainz, Geschäftsführer der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der WKÖ, zur APA.

Und Wolfgang Eder, Bundesinnungsmeister der Friseure, ergänzt: "Es kann nicht sein, dass die Betriebe zwei Mal - für November und Dezember - jeweils 100 Euro pro Beschäftigten in Kurzarbeit vorfinanzieren sollen und dann auf diesen Kosten sitzen bleiben, weil nur ein Bruchteil refundiert wird."

Ministerium: Zahlen Hunderter aliquot aus

In Streit um den Trinkgeld-Hunderter für die körpernahen Pflegeberufe stellte das Arbeitsministerium am Donnerstagnachmittag klar, dass die monatlich 100 Euro aliquot zum Arbeitsentfall ausbezahlt werden. Sind nur zwei Arbeitswochen coronabedingt ausgefallen, wird also rund die Hälfte ausgezahlt. Dies entspreche der Vereinbarung der Sozialpartner, so ein Ministeriumssprecher zur APA.

Die betroffenen Branchen in der WKÖ verwiesen heute auf eine nötige Anpassung im AMS-Verwaltungsrat, denn das gewählte Modell der Refundierung über die AMS-Beihilfe sei in der derzeitigen Form ungeeignet.

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(APA/Red)

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