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Totales Verbot beim Kupieren von Tieren

Dornbirn - Die Geschäftsführerin des Vorarlberger Tierschutzheims Dornbirn, Karin Andres, wünscht sich klar eine Verschärfung des Tierschutzgesetzes bezüglich des Kupierens von Tieren.

Sowohl die Einfuhr als auch die Haltung von kupierten Tieren soll so verboten werden.
Vorbild, so Andres im VOL-Interview, sei die Schweiz, denn hier sei das Halten und die Einfuhr kupierter Tiere verboten.
Unter Kupieren versteht man beispielsweise das operative Entfernen von Schwanzwirbeln oder auch die Verkleinerung von Ohren bei Hunden.

Auch das Scharfmachen von Hunden sieht die Tierschutzheimgeschäftsführerin als Problem. Dass dies bei Polizei- oder Zollhunden, die für konkrete Aufgaben dressiert werden, erlaubt ist, sei sinnvoll. Privatpersonen sollte es jedoch verboten werden,
ihr Tier „scharf“ zu machen.
Eine weitere Kritik von Andres betrifft das verpflichtende Kastrieren von herumstreunenden Katzen. Bauernhofkatzen seien davon nämlich ausgenommen.

Landesrat Erich Schwärzler äußerte sich in einem OF Vorarlberg Interview zu diesem Thema: Er ist mit Andres einer Meinung, was das Kupieren und Scharfmachen von Hunden betrifft, jedoch nicht bei der Pflichtkastration von Katzen.
Es könne jedoch nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, auf allen Bauernhöfen Österreichs nach nicht kastrierten Katzen zu suchen, sagte Schwärzler.
Als vorbildhaft bezeichnet Schwärzler den Vorarlberger Weg: Das Land Vorarlberg bietet gemeinsam mit den Tierärzten und dem Tierschutzheim freiwillige Kastrationen an, durch welche sich dieses Problem gelöst habe.

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