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Tödlicher Verkehrsunfall in Podersdorf: Ein Jahr unbedingt für Alkolenker

Der Ort des Unfalls vom vergangenen April.
Der Ort des Unfalls vom vergangenen April. ©APA
Weil er vor einem halben Jahr unter erheblichem Alkoholeinfluss einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hatte, fasste ein 23-Jähriger nun eine unbedingte Haftstrafe von einem Jahr aus.
Tödlicher Taxi-Unfall

Nach einem tödlichen Verkehrsunfall im April in Podersdorf (Bezirk Neusiedl am See) ist am Donnerstag ein 23-Jähriger in Eisenstadt zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt worden. Er war mit einem Audi Q7 auf die Gegenfahrbahn geraten, wo der Wagen frontal gegen ein Taxi stieß, dessen Lenker an der Unfallstelle starb. Der Beschuldigte und vier Mitfahrer wurden zum Teil schwer verletzt.

Der Staatsanwalt legte dem in Wien lebenden Rumänen fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zur Last. Laut den Gutachten soll der Lenker 1,2 bis 1,4 Promille Alkohol im Blut gehabt haben, als er in der Früh mit rund 130 Stundenkilometern in einer aus Sicherheitsgründen wegen des Summer Openings in Podersdorf eingerichteten Tempo-50-Zone unterwegs gewesen sei.

Der Lenker des entgegenkommenden Taxis wurde beim Anprall aus dem Wagen geschleudert und erlag noch am Unfallort einem Brustkorbtrauma. Der 23-Jährige, der ohne Anwalt erschienen war, bekannte sich vor Einzelrichterin Karin Knöchl schuldig. Er erinnere sich nur, dass er mit Freunden nach Podersdorf gefahren sei und dort den Wagen, der einem Freund gehörte, geparkt habe. Die Gruppe sei ausgestiegen. Dann habe seine Erinnerung aus- und erst im Krankenhaus wieder eingesetzt.

Angeklagter ohne Anwalt beim Prozess

Der 23-Jährige wurde bei dem Unfall selbst schwer verletzt. Er erlitt einen Bruch des vierten Lendenwirbels und des Oberschenkelschaftes sowie eine Gehirnerschütterung. Der Mann war im Fahrzeug eingeklemmt, musste von der Feuerwehr befreit werden und verbrachte einen Monat in Krankenhäusern. Er habe immer noch Probleme beim Gehen, sagte er auf Nachfrage der Richterin.

Da der Beschuldigte keinen Verteidiger hatte, bemühte sich Richterin Knöchl mehrfach, ihn über seine Rechte im Verfahren zu informieren. “Ich tu mir ein bisschen schwer, sie haben auch keine Akteneinsicht genommen. Das heißt, sie wissen ja gar nicht, was im Akt gestanden ist”, sagte sie zu dem 23-Jährigen, der auf eine Erörterung der Gutachten sowie auf Zeugenbefragungen verzichtete und auch keine weiteren Beweisanträge stellte.

Geständnis mildernd, Vorstrafe erschwerend

Für die Lebensgefährtin des Taxilenkers – beide waren seit 47 Jahren mit einer einjährigen Unterbrechung ein Paar und wollten heiraten – sowie für dessen Tochter, den Schwiegersohn und Enkel beantragte deren Anwältin insgesamt 30.000 Euro Schmerzensgeld. “Das, was ich kann, zahle ich natürlich”, meinte der Beschuldigte, der sich nach Rücksprache mit seiner ebenfalls beim Prozess anwesenden Schwester zur Zahlung eines symbolischen Betrages von 2.000 Euro bereit erklärte.

Die Richterin sprach den 23-Jährigen schuldig. Als mildernd wertete sie das reumütige Geständnis. Als erschwerend betrachtete sie neben der Alkoholisierung und der rücksichtlosen Fahrweise eine einschlägige Vorstrafe wegen Körperverletzung in Zusammenhang mit einem Drogendelikt. Somit sei eine unbedingte Strafe auszumessen. Der Verurteilte erbat sich Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(APA, Red.)

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