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Tödlicher Forstunfall: Landwirt nicht belangt

Der 58-Jährige starb an der Unfallstelle
Der 58-Jährige starb an der Unfallstelle ©VOL.AT/Hofmeister
Er ist nicht verantwortlich dafür, dass Transportunternehmer von Baum erschlagen wurde: Nach Freispruch im Strafverfahren nun Abweisung der Schadenersatzklage.

Von Seff Dünser (NEUE)

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Acht Jahre nach dem tödlichen Forstunfall steht dessen rechtliche Aufarbeitung erst jetzt vor dem Abschluss. Bei Holzarbeiten in Schoppernau hat im Mai 2012 ein umstürzender Baum einen 58-jährigen Bregenzerwälder erschlagen. Er war Transportunternehmer, verheiratet und Vater von zwei Kindern.

Das Strafverfahren wurde im November 2019 beendet. Der angeklagte Landwirt aus dem Bregenzerwald wurde in der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung rechtskräftig freigesprochen. Denn die Ursache für das tragische Unglück hat sich für die Berufungsrichter nicht zweifelsfrei eruieren lassen. Der Obergutachter hatte nicht ausgeschlossen, dass dem Transportunternehmer beim Bedienen des Lkw-Krans mit der Greifzange ein Fehler unterlaufen sein könnte.

Erste Instanz

In erster Instanz war der Angeklagte am Bezirksgericht Bezau noch wegen fahrlässiger Tötung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden. Nach Ansicht des Erstgerichts hatte der Angeklagte ohne Absprache mit dem späteren Opfer Sicherungsseile und Sicherungsgurte am 14 Meter langen Baumstamm gelöst, der daraufhin auf den 58-Jährigen fiel.

Kinder fordern Schadenersatz

Auch im Zivilprozess wurde der beklagte Landwirt für den tödlichen Unfall nicht verantwortlich gemacht. Die beiden klagenden Kinder des Verstorbenen forderten von ihm bislang vergeblich 60.000 Euro Schadenersatz, darunter vor allem Trauerschmerzengeld. Zivilrichter Norbert Stütler hat am Landesgericht ihre Klage abgewiesen. Sein erstinstanzliches Urteil wurde in zweiter Instanz vor der Berufungsrichterin des Oberlandesgerichts Innsbruck bestätigt. Für Stütler war das Verhalten des Landwirts nicht ursächlich für das tragische Unglück. Die Kläger können sich noch mit einer außerordentlichen Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien wenden. Die Frist dafür ist noch nicht abgelaufen.

Der 14 Meter lange Baum hatte als Stütze für eine Seilbahn gedient und sollte entfernt und zerkleinert werden. Der Transportunternehmer saß auf dem Aufbau seines Lastwagens und bediente den dort angebrachten kleinen Kran. Der umstürzende Baum schleuderte ihn aus seinem Kransitz auf den Boden und erdrückte ihn. Der 58-Jährige starb an der Unfallstelle.

Wegen Erkenntnissen aus dem Zivilverfahren erfolgte die Wiederaufnahme des Strafverfahrens, in dem der Landwirt zuerst rechtskräftig schuldig gesprochen worden war.

(Quelle: NEUE)

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