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Tödliche Prügelattacke in Penzing: Zu 20 Jahren wegen Mordes verurteilt

Der mutmaßliche Täter wurde wegen der tödlichen Prügelattacke an Mohamed T. (Bild) wegen Mordes verurteilt
Der mutmaßliche Täter wurde wegen der tödlichen Prügelattacke an Mohamed T. (Bild) wegen Mordes verurteilt ©APA
Am Montag stand im Wiener Straflandesgericht jener 38-jährige Tunesier vor Gericht, der verdächtig ist, den 69-jährigen Mohamed T. im Jänner in Penzing erschlagen zu haben. Er wurde wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt.
Opfer der Attacke verstorben
Politisches Attentat vermutet
Verdächtiger festgenommen

Mohamed T. (69), ein Funktionär der ehemaligen tunesischen Regierungspartei RCD, war am 28. Jänner 2011 vor seinem Wohnhaus in Wien-Penzing erschlagen worden. Ungeachtet seiner Unschuldsbeteuerungen kamen die Geschworenen zum Schluss, dass es sich bei Ahmed K., der in der Bundeshauptstadt zuletzt für eine Sicherheitsfirma gearbeitet hatte, um den Täter handelte.

Nicht schuldig am Mord in Penzing?

Ahmed K. legte gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Ein 26-jähriger Landsmann des Hauptangeklagten, dem die Staatsanwaltschaft Beitragstäterschaft angelastet hatte, wurde vom zentralen Vorwurf der Anklage freigesprochen. Wegen einer vorangegangenen Verleumdung des späteren Opfers des Mordes in Penzing kam der Mann mit acht Monaten bedingt davon.

Opfer war RCD-Funktionär

Der 69-Jährige hatte in der Bundeshauptstadt jahrelang einen Verein geleitet, der der Partei RCD des gestürzten tunesischen Präsidenten Zine el-Abidine Ben Ali nahe stand. Die beiden Männer, die sich seit Anfang November vor einem Schwurgericht (Vorsitz: Martina Krainz) zu verantworten hatten, hatten laut Anklage keine politischen Motive.

Auslöser für den gewaltsamen Tod waren laut Staatsanwältin Eva Maria Stangl finanzielle Unstimmigkeiten. Ahmed K., ein 38-jähriger Tunesier, der in Wien für eine Sicherheitsfirma tätig war, hatte dem prominenten Landsmann 20.000 Euro für den Ankauf einer Eigentumswohnung sowie eines Grundstücks in seiner Heimat übergeben. Die Wohnung soll dann jedoch von Personen aus dem Umfeld von Mohamed T. verwüstet worden sein, während Ahmed K. hinsichtlich des Grundstücks keine schriftliche Bestätigung für den rechtmäßigen Erwerb erhielt.

Gewalttat in Penzing mit Hammer begangen

Er fühlte sich übers Ohr gehauen, und aus der ursprünglichen Freundschaft zu Mohamed T. soll Hass entstanden sein, so die Anklägerin. Einige Wochen vor der Bluttat, als ihm der 69-Jährige zumindest 200 Euro zurückgeben wollte, soll er diesem ins Gesicht gespuckt und einen Fußtritt versetzt haben, weil er sich verhöhnt fühlte. Zwei Tage vor dem tödlichen Geschehen, als der Jüngere den Funktionär zufällig auf der Mariahilfer Straße sah, verpasste er ihm laut Anklage eine derart kräftige Ohrfeige, dass dem 69-Jährigen seine Zahnprothese aus dem Mund fiel.

Laut Anklage reichte das Ahmed K. allerdings nicht. Dieser soll schließlich einen eineinviertel Kilogramm schweren Hammer gekauft haben und damit gemeinsam mit einem 26-jährigen Bekannten zum Wohnhaus des 69-Jährigen in der Linzer Straße in Penzing gefahren sein. Dort passten sie Mohamed T. ab, und als dieser gegen 22.30 Uhr heimkehrte, soll ihn Ahmed K. mit dem Hammer attackiert haben. Er versetzte ihm mehrere wuchtige Schläge, dass der 69-Jährige mit Schädelbrüchen und einem schweren Schädel-Hirn-Trauma ins Koma fiel. Sieben Tage später erlag er im Spital seinen Verletzungen.Der jüngere Begleiter des Angreifers soll wesentliche Aufpasserdienste geleistet haben, so dass er sich nun wegen Beitragstäterschaft zum Mord zu verantworten hatte.

Angeklagte beschuldigten sich gegenseitig

Die beiden Angeklagten belasteten sich wechselseitig und behaupteten, der jeweils andere habe den Mann auf dem Gewissen. Ahmed K. erklärte, der 26-Jährige habe ihm 500 Euro geschuldet und er habe ihn daher aufgefordert, gegen Erlass dieser Summe von Mohamed T. das ihm zustehende Geld einzufordern. Er habe weder einen Mordauftrag erteilt noch geahnt, dass sein Bekannter derart brutal vorgehen könnte.

Der 26-Jährige gab zu Protokoll, er sei mit Ahmed T. in die Linzer Straße gefahren, habe dann an einer Bushaltestelle aber auf einen Freund gewartet. Von der Hammer-Attacke in Penzing habe er weder gewusst noch diese mitbekommen.

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