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Tödliche Messerstecherei in Tirol: 20-Jähriger vor Gericht

Der 20-Jährige muss sich heute vor Gericht verantworten.
Der 20-Jährige muss sich heute vor Gericht verantworten. ©VN/Hämmerle
Nach einer tödlichen Messerstecherei unter Jugendlichen Mitte Mai des vergangenen Jahres in Imst hat sich am Dienstag am Landesgericht Innsbruck ein 20-Jähriger wegen Mordes verantworten müssen.
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Er soll einem 17-jährigen Vorarlberger bei einem Festival ein Messer in die Herzgegend gestochen haben. Der 20-Jährige bekannte sich zum inkriminierten Tötungsvorsatz “nicht schuldig”.

Laut Anklage soll es vor der Bluttat zu einer Schlägerei zwischen zwei Gruppen Jugendlicher gekommen, wobei der Angeklagte einer dieser Gruppen angehörte und das spätere Opfer der zweiten. Im Zuge der Auseinandersetzung habe er mit einem Messer auf den Vorarlberger eingestochen, gestand der Angeklagte. Wie es dazu gekommen sei und wo er den 17-Jährigen getroffen habe, wisse er aber nicht mehr.

“Ich wollte mich nur verteidigen”, beteuerte der 20-Jährige. Das Messer habe er wenige Stunden vor dem Vorfall seinem 16-jährigen Neffen abgenommen, weil er diesen damit spielen gesehen habe. “Ich habe es dann in meine Jackentasche gesteckt. Mein Fehler war, dass ich es nicht gleich weggeschmissen habe”, so der Beschuldigte.

“Keine Notwehrsituation”

Die Staatsanwältin widersprach jedoch der Version des 20-Jährigen. “Es war keine Notwehrsituation. Der Angeklagte hatte einen Tötungsvorsatz, er hat zumindest in Kauf genommen, dass der Vorarlberger stirbt”, sagte die öffentliche Anklägerin. Sie sprach von zwei Stichverletzungen, die dem Opfer zugefügt worden waren. Eine davon war im Bereich des Oberschenkels. “Der zweite Stich ging zwischen die Rippen direkt ins Herz. Das Opfer ist noch am Tatort verblutet”, schilderte die Staatsanwältin.

Von einem “unglaublich verhängnisvollen und tragischen” Ereignis sprach hingegen der Verteidiger des Angeklagten. “Mein Mandant ist insofern für den Tod des Opfers verantwortlich, als er das Messer geführt hat”, sagte der Rechtsanwalt. Man müsse sich aber anschauen, wie es dazu kam. Der 20-Jährige habe zum Messer gegriffen und zugestochen, weil er Angst hatte, so der Rechtsanwalt. Außerdem sei bei allen Beteiligten relativ viel Alkohol im Spiel gewesen.

Geschworene in Beratung

Am späteren Nachmittag haben sich die Geschworenen zur Beratung zurückgezogen. Zuvor hatte noch eine Psychiaterin, die den Angeklagten zwei Mal untersuchte, ihr Gutachten vorgetragen und gemeint, dass dieser “zum Tatzeitpunkt durchaus in der Lage war, das Unrecht seiner Tat einzusehen”.

Allerdings sei nicht davon auszugehen, “dass mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit schwere Taten in der Zukunft zu erwarten sind”. Die Gefährlichkeitsprognose falle damit “nicht erheblich hoch” aus. Insgesamt habe der 20-Jährige aber wenig von seinem Innenleben preisgegeben. Das führte die Psychiaterin auf eine innere Unsicherheit zurück, die den Angeklagten auf sie auch “unehrlich” wirken lies. Dadurch sei es ihr schwergefallen, sich ein Bild von seiner Persönlichkeit und von seinen Lebensumständen zu machen. Aufgrund seines äußeren Erscheinungsbildes wirke er durchaus nicht gewalttätig, sie gehe aber davon aus, dass der Angeklagte Schwierigkeiten damit habe, sich bei Gleichaltrigen Respekt zu verschaffen: “Er kann das schwer, möchte es aber.” Eine psychiatrische Erkrankung konnte die Gutachterin nicht feststellen.

Staatsanwältin glaubt nicht an Notwehr

Die Staatsanwältin bekräftigte in ihrem Schlussplädoyer erneut, dass sie nicht an eine Notwehrsituation glaube. “Eine Notwehrsituation ist nur bei einem gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff gegeben. In dieser Situation gab es aber keinen Angriff”, betonte die öffentliche Anklägerin. Der Angeklagte hätte bei einer Notwehr außerdem ein “viel weniger intensives Mittel” zur Verteidigung wählen müssen, meinte sie.

Gänzlich anders sah dies der Verteidiger. “Die Verwendung eines Messers, auch bei einem unbewaffneten Angreifer, der körperlich überlegen oder gleichwertig ist, ist laut Rechtsprechung zulässig”, befand der Rechtsanwalt. Zudem rief er in seinem Schlussplädoyer den Geschworenen in Erinnerung, dass wenn sie Zweifel hätten, gegen die Schuld des Angeklagten stimmten müssen.

Opfer laut Gutachter verblutet

Die Todesursache des 17-jährigen Vorarlbergers war laut Gerichtsmediziner Walter Rabl ein “rascher Blutverlust” durch einen Stich ins Herz. Opfer und Angreifer dürften aufgrund des festgestellten Stichverlaufs gegenüber gestanden sein. Durch die zugefügte Wunde sei rasch viel Blut ausgetreten, erklärte Rabl.

Der zweite Stich traf den 17-Jährigen im Bereich des Beckens. “Dieser Stich muss sehr wuchtig gewesen sein, weil er im Knochen eine Kerbe hinterließ”, so der Gerichtsmediziner. Ob auch der Stich ins Herz mit einer ähnlichen Wucht ausgeführt wurde, könne laut Rabl nicht mehr festgestellt werden, da kein Knochen getroffen wurde und in diesem Fall die Haut den größten Widerstand darstelle.

Am 13. Mai 2018 war es zwischen den beiden Gruppen zunächst bei einer Großparty zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen. Man habe schließlich eine Schlägerei vereinbart – “Mann gegen Mann”, wie es die Staatsanwältin ausdrückte. Daraus entwickelte sich eine Rauferei, wobei der 20-Jährige zwei Mal auf das spätere Opfer einstach. Danach flüchteten er und seine drei Freunde zu Fuß vom Tatort in Richtung Stadtmitte. Die Burschen wurden allerdings kurz darauf im Rahmen einer Sofortfahndung festgenommen.

(APA)

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