AA

TikTok-Video nährt Gerüchte um Van der Bellen-Kandidatur bei Bundespräsidenten-Wahl

Bundespräsident Van der Bellen ist in einem TikTok-Video zu sehen.
Bundespräsident Van der Bellen ist in einem TikTok-Video zu sehen. ©APA/AFP/ALEX HALADA (Symbolbild)
Ein Fragezeichen steht hinter einer etwaigen Kandidatur von Alexander Van der Bellen bei der Bundespräsidenten-Wahl. Ein TikTok-Video nährt jetzt Gerüchte.
Experten rechnen mit Antreten

Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat sich noch nicht öffentlich deklariert, ob er wieder für die Hofburg kandidiert - es wird damit gerechnet, dass er seine Entscheidung bald bekannt gibt. Ein professionell gestaltetes Video auf der Plattform TikTok nährt nun Gerüchte für einen Wiederantritt. Aus der Präsidentschaftskanzlei wurde das auf APA-Anfrage weder bestätigt noch dementiert: "Die Hofburg kommentiert keine Videos, die auf fremden Kanälen veröffentlicht wurden."

Tritt Van der Bellen bei Bundespräsidenten-Wahl an?

Der 78-jährige Van der Bellen zeigt keinerlei Anzeichen von Amtsmüdigkeit, weshalb davon ausgegangen wird, dass er sich heuer im Herbst um eine weitere Periode in der Hofburg bewerben wird. Auch die Frage, ob schon eine Entscheidung über eine Wiederkandidatur gefallen ist, wollte man Donnerstag in der Präsidentschaftskanzlei gegenüber der APA nicht kommentieren.

TikTok-Video zeigt Van der Bellen

In dem Video, das Donnerstagnachmittag unter dem Account "Der Kandidat" online gestellt worden ist, sieht man professionelle Aufnahmen von Van der Bellen, unterlegt mit dem Klassiker "Should I stay or should I go" ("Soll ich bleiben oder gehen") der englischen Punkrockband "The Clash". "You got to let me know, should I STAY or should I go" - "lasst mich wissen, ob ich bleiben oder gehen soll", heißt es in dem Video.

Nachrichten zur Bundespräsidenten-Wahl

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • TikTok-Video nährt Gerüchte um Van der Bellen-Kandidatur bei Bundespräsidenten-Wahl
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen