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Tierschützer-Prozess: Drittangeklagter wird befragt

Im Prozess gegen 13 Tierschützer am Landesgericht Wiener Neustadt hat am Donnerstag die Befragung des Drittangeklagten begonnen.
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 Der 40-jährige Niederösterreicher, der wie zwölf weitere Aktivisten wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation angeklagt ist, muss sich auch wegen Sachbeschädigung, Sachentziehung und Tierquälerei verantworten. Er sei Pazifist “und generell gegen Gewalt”, bekannte er zu Beginn. “Ich möchte meine Gesinnung aber nicht preisgeben, weil ich nicht dafür verurteilt werden will”, betonte er.

Der Drittbeschuldigte war eine Zeitlang im Vorstand des Vereins Gegen Tierfabriken (VGT) sowie bei PETA in Deutschland als Kampagnenleiter tätig, arbeitet seit 2007 für die Vier Pfoten, mittlerweile aber nur mehr ehrenamtlich, und ist Mitglied der Veganen Gesellschaft. Er sei schon immer sehr tier- und naturverbunden gewesen und engagiere sich seit etwa 17 Jahren bei Kampagnen, erzählte er. Sogar aus der Untersuchungshaft habe er seine Arbeit fortgesetzt. “Ich verhalte mich immer noch so wie vor der Haft, ich habe nichts an meinem Verhalten geändert”, eine Verurteilung würde für ihn quasi ein Berufsverbot bedeuten, meinte er.

Anklage für Drittangeklagten unverständlich

Dass er als Tierschützer sich wegen Tierquälerei verantworten müsse, sei “absurd”, zumal in der gesamten Zeit, in der er im Tierschutz tätig sein, kein einziger Nutztierhalter deswegen angeklagt wurde. Von der Existenz der inkriminierten Organisation habe er erst bei seiner Verhaftung erfahren, er könne also weder bewusst noch beabsichtigt Mitglied einer solchen sein, beteuerte der 40-Jährige.

Dass er als Mitglied der Vier Pfoten überhaupt auf der Anklagebank sitze, sei ihm unverständlich, wo doch seitens der Behörden – “auf Weisung von wem auch immer” – immer tunlichst darauf geachtet wurde, den Verein aus den Ermittlungen herauszuhalten. “Ich sollte nicht hier sitzen”, sagte der Niederösterreicher mehrfach. Erst nach seiner Inhaftierung habe die Polizei bemerkt, dass er bei Vier Pfoten arbeite, daraufhin habe es Treffen mit der Geschäftsführung gegeben, wo dieser nahegelegt worden sei, ihn zu kündigen.

Angeklagter meint BAT gar nicht zu kennen

Die der Basisgruppe Tierrechte (BAT) zugerechneten Angeklagten kenne er gar nicht bzw. nur vom Sehen, mit den Übrigen habe er beruflich losen Kontakt. Informationsaustausch mit dem VGT habe es gegeben, auch viele Kampagnen, an denen beide Vereine teilgenommen haben. Mit der BAT habe man nicht kooperiert.

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