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Tierquälerei: Stall des Vorarlberger Bauern gesperrt

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig ©VOL.AT/Eckert
Strafrechtlich belangter Landwirt darf keine Nutztiere mehr halten. BH-Entscheidung wurde nun am Verwaltungsgerichtshof bestätigt.
Landwirt verurteilt
Landwirt erneut angeklagt

Von Seff Dünser (NEUE)

Wegen Missständen bei der Tierhaltung wurde der Stall im Bezirk Dornbirn nun behördlich geschlossen. Dem 76-jährigen Landwirt wurde auf unbestimmte Zeit verboten, landwirtschaftliche Nutztiere zu halten. Das wurde jetzt in letzter Instanz am Wiener Verwaltungsgerichtshof (VwGH) beschlossen.

Bereits vor Strafgericht

Das Tierhalteverbot wurde nach dem Tierschutzgesetz vor allem deshalb verhängt, weil der Bauer wegen Tierquälerei strafrechtlich belangt wurde. 2017 wurde dem Angeklagten am Landesgericht Feldkirch eine Diversion mit einer Geldbuße von 1400 Euro gewährt. Angeklagt wurde der Landwirt, weil er zwischen März 2015 und März 2016 seinen Kühen Qualen zugefügt haben soll. Demnach sollen damals bis zu 20 Rinder im unzureichend entmisteten Stall im Kot gestanden sein. Zudem seien, so die Anklage, die Tiere mit Nylonschnüren mit zu wenig Spielraum angebunden gewesen. Des Weiteren soll der Bauer die Kühe mit schlechtem Futter versorgt haben.

Nach der diversionellen Einstellung des gerichtlichen Tierquälerei-Strafverfahrens ordnete die BH Dornbirn im Mai 2018 vor dem Hintergrund weiterer Missstände am betroffenen Bauernhof in ihrem Bescheid ein Tierhalteverbot an. Denn es sei erforderlich, dem Bauern die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren auf Dauer zu verbieten, damit eine Tierquälerei oder Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in Zukunft voraussichtlich verhindert werden können.

Neuerlich vor Gericht

Das vom Landwirt bekämpfte Tierhalteverbot wurde in zweiter Instanz am Vorarlberger Landesverwaltungsgericht in Bregenz bestätigt. Die außerordentliche Revision des Bauern gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts wurde am 20. Dezember 2018 am Verwaltungsgerichtshof mangels einer grundsätzlichen Rechtsfrage zurückgewiesen. Am Tag danach, dem 21. Dezember.2018, wurde der Landwirt neuerlich wegen Tierquälerei gerichtlich bestraft. Beim Prozess am Landesgericht Feldkirch wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 2000 Euro (200 Tagessätze zu je 10 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 1000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte meldete volle Berufung an.

Nach Ansicht der Strafrichterin hat der Landwirt seinen Rindern zwischen März und April 2018 unnötige Qualen zugefügt. Denn die Tiere seien in und vor seinem Stall tief im Mist gestanden. Die Tiere seien derart mit Kot verschmutzt gewesen, dass ihr Wohlergehen dadurch beeinträchtigt worden sei.

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