Teures Parken beim Finanzamt Feldkirch

Feldkirch. (VN-gms) Mit Jahresanfang ist wieder die Zeit gekommen, in der viele Bürger auf dem Finanzamt Amtsgeschäfte zu erledigen haben. Und für viele hat das Ganze ein teures Nachspiel. Denn sie parken bei ihrem Behördengang auf einem gut geräumten Parkplatz direkt vor dem Finanzamt und erhalten dann in Folge einen Brief von einem Anwalt. Darin werden sie abgemahnt – und aufgefordert, 190 Euro Bearbeitungsgebühr zu bezahlen. Dazu kommt noch die Gebühr für die Lenkererhebung bei der Bezirkshauptmannschaft. Ansonsten droht der Weg zum Gericht. Und dort sind die Chancen gering, denn die Abmahnung ist rechtens. Der Fall hat das Bürgerforum Vorarlberg bereits im vergangenen Sommer beschäftigt.
Verwirrende Beschilderung
Was viele Falschparker ärgert ist, dass sie das Gefühl haben, in eine Falle gelockt zu werden. Denn der Parkplatz auf der Rückseite eines aufgelassenen Gasthauses ist auch bei winterlichen Verhältnissen bestens geräumt. Und auf der Hauswand hängt ein kleines blaues Parkschild. Der Zusatz „Für Bewohner der Galuragasse 1“ ist sehr klein und erst bei genauem Hinschauen lesbar – viele Amtsbesucher lesen nicht genau und parken deshalb illegal auf Privatbesitz.
Beim Finanzamt Feldkirch kennt man das Problem. Immerhin beschweren sich immer wieder Parksünder am Amt. Und man hat vonseiten des Finanzamts reagiert. Mittels eines Aushangs im Eingangsbereich des Finanzamtes macht man auf die Situation aufmerksam. Mehr könne man nicht tun, heißt es auf VN-Heimat-Anfrage.
Offiziell parken
Die vermeintliche „Abzocke“ ist also rechtlich gedeckt. Finanzamtsbesuchern bleibt nur eine Lösung: einen offiziellen Parkplatz suchen und legal parken.