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Teststatistik: Zahlen aus NÖ und Salzburg fehlen

Zwei Bundesländer veröffentlichten keine Antigentests.
Zwei Bundesländer veröffentlichten keine Antigentests. ©APA/AFP (Sujet)
Die Bundesländer Niederösterreich und Salzburg haben am Montag nicht wie geplant die Zahl ihrer bisher durchgeführten Antigentests veröffentlicht. Somit sind die Daten auf der Homepage des Gesundheitsministeriums unvollständig.
Wieder Datenpanne bei Corona-Zahlen

Die Verwirrung um die Corona-Teststatistik geht weiter. Niederösterreich und Salzburg sind bei der von der Regierung für heute geplanten Umstellung nämlich nicht mitgezogen und haben die Zahl ihrer bisher durchgeführten Antigentests nicht veröffentlicht.

Zwei Bundesländer veröffentlichen keine Antigentests

Damit ist vorerst unklar, wie viele Covid-Testungen insgesamt stattgefunden haben. Klar ist nur, dass es bisher 3,793 Mio. PCR-Tests gegeben hat, um 12.601 mehr als gestern. Dazu kommen zumindest 1,6 Mio. Antigentests.

Ohne die Zahlen aus Niederösterreich und Salzburg ist die auf der Homepage des Gesundheitsministeriums veröffentlichte Gesamtzahl von 5,4 Mio. Testungen unvollständig.

Salzburg wollte Doppelzählungen vermeiden

Das Land Salzburg hat die nicht erfolgte Meldung der Zahl an bisher durchgeführten Antigentests in die AGES-Teststatistik damit argumentiert, dass man Doppelzählungen vermeiden wolle. "Es laufen hier noch Abstimmungen zwischen den Ländern und dem Bund. Uns scheint aber wichtig, dass jeder Fall genau einmal gezählt werden sollte", sagte Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz zur APA. Die entsprechenden Daten seien alle vorhanden und würden auch nicht verloren gehen.

Zwar werde im Zuge der Schnelltests in den Bezirken derzeit noch jeder Antigentest mit einem PCR-Test bestätigt, nach Änderung der Falldefinition durch das Gesundheitsministerium reiche bei niedergelassenen Ärzten aber mittlerweile alleine ein Schnelltest aus, um einen Covid-19-Fall zu bestätigen. Wie eine Sprecherin des Landes erklärte, werde es in Zukunft insgesamt möglich sein, symptomatische Fälle rein durch einen Antigentest zu identifizieren und ins EMS einzugeben - mit allen Folgen wie etwa der behördlichen Absonderung. Offen sei noch, wie mit asymptomatischen Kontaktpersonen umgegangen wird, also ob hier ein positiver Antigentest noch mit PCR-Test bestätigt werden muss. "Auch hier laufen noch Bund-Länder-Gespräche."

Ein großes Geheimnis ist die Zahl der bisher durchgeführten Antigentests im Bundesland freilich nicht. Bei den Massentests Mitte Dezember wurden im Bundesland inklusive Lehrer, Exekutivbeamte und Seniorenheimbewohner insgesamt 137.471 Personen getestet. Die Schnelltests vor und nach den Weihnachtsfeiertagen - sie laufen in Salzburg seit dem 21. Dezember - nahmen bis Jahresende mehr als 46.000 Menschen in Anspruch, wobei das Land keine Angaben zum 27. Dezember veröffentlicht hat. Keine Zahlen lagen zu den bei Apotheken, Hausärzten und in einzelnen Berufsgruppen durchgeführten Antigentests vor. Alles in allem dürften im Bundesland aber deutlich mehr als 200.000 Schnelltests durchgeführt worden sein.

Das Land Salzburg kündigte heute an, am Mittwoch oder Donnerstag gemeinsam mit dem Roten Kreuz eine Gesamtbilanz über die bisher durchgeführten Antigentests vorlegen zu wollen.

NÖ will klare Kriterien für Einmeldung von Antigentests

Um die Zahl der im Bundesland durchgeführten Antigentests korrekt in die Corona-Teststatistik einzumelden, hat Niederösterreich klare Kriterien vom Bund gefordert. Damit die Daten im Ländervergleich eine Aussage haben, benötige es eine einheitliche Vorgabe, teilte ein Sprecher von Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) am Montag mit.

Die für Dienstag geplante Videokonferenz zwischen dem Gesundheitsministerium und den Sanitätsdirektionen der Länder soll Klarheit bringen. Bereits vor zwei Wochen habe man sich nach Angaben aus dem Büro der Landesrätin darauf geeinigt, am Montag oder Dienstag die Strategie des Bundes zu präsentieren.

Das Land Niederösterreich setze bei gesundheitsbehördlichen Testungen ausschließlich auf PCR-Tests, erklärte der Sprecher. Eine Ausnahme stellten die Antigentests bei Massentestungen und Untersuchungen in Pflegeheimen dar. Für Tests, die beispielsweise von den Gemeinden, den Sozialpartnern, Apotheken oder niedergelassenen Ärzten durchgeführt werden, bestehe derzeit keine Meldepflicht. "Trotz des guten Kontaktes wird nicht lückenlos eingemeldet", so der Sprecher.

(APA/Red)

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