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Terroranschlag: Nicht alle Betroffene bekommen staatliche Hilfe

Verbrechensopfergesetz greift zu kurz.
Verbrechensopfergesetz greift zu kurz. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Gesundheitsminister Rudolf Anschober hat den Opfern bzw. Hinterbliebenen der vier Getöteten nach dem Terroranschlag in Wien medizinische und psychosoziale Unterstützung sowie Entschädigungen nach dem Verbrechensopfergesetz versprochen. Offenbar greift die derzeitige Rechtslage aber zu kurz.
Betroffene erhalten Opferhilfe

Nicht alle Betroffenen können auf diesem Weg die benötigte Hilfe bekommen, wie das Beispiel eines Wiener Ehepaars belegt.

Mann erlitt Streifschuss in Anschlagsnacht

Das Ehepaar war am Abend des 2. November in der Innenstadt unterwegs, als sie in einer Gasse plötzlich in unmittelbarer Nähe Schüsse wahrnahmen. Die beiden flüchteten in dieselbe Richtung, wurden vom Attentäter bemerkt und ins Visier genommen. Ein Projektil traf den Ehemann, der einen Streifschuss erlitt, aber glücklicherweise mit dem Leben davonkam. Seine Frau blieb unverletzt - wenn auch nur physisch. Das Erlebte hat ebenso wie bei ihrem Mann tiefe Kerben hinterlassen, so dass beide psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen wollen, um das erlittene Trauma bewältigen zu können.

Mann erhält Therapiekosten ersetzt, Ehefrau nicht

Während die Therapiekosten für den Mann im Rahmen des Verbrechensopfergesetzes abgedeckt werden, wurde dies im Fall der Frau auf Anfrage seitens des Sozialministeriumservice (SMS) verneint. Darauf hin wandte sich das Ehepaar an die Verbrechensopferhilfe Weißer Ring. "Die Auskunft, die die beiden Betroffenen erhalten haben, entspricht sowohl der Auskunft, die wir selbst vom Sozialministeriumservice erhalten haben, als auch der geltenden Judikatur", hieß es seitens des Weißen Rings am Donnerstag gegenüber der APA. Das Beispiel des Ehepaars mache deutlich, dass sämtliche Personen, die sich im Nahebereich des Terror-Anschlags befanden, vollen Zugang zu den Leistungen aus dem Verbrechensopfergesetz - Kostenübernahme für Psychotherapie, Pauschalentschädigung für Schmerzengeld und Verdienst- und Unterhaltsentgang - erhalten müssen.

Nicht alle Betroffenen erhalten staatliche Hilfe

Die Ehefrau, die im Unterschied zu ihrem Mann keinen Kostenersatz zugesichert bekommen hat, ist kein Einzelfall. "Mittlerweile sind uns bereits weitere, ähnlich gelagerte Fälle bekannt. So betrifft die Frage die zahlreichen Menschen, die vor in ihrer unmittelbaren Nähe abgefeuerten Schüssen geflüchtet sind und sich beispielsweise in diversen Kellern in Sicherheit gebracht haben", teilte Brigitte Pongratz vom Weißen Ring mit. So musste beispielsweise ein Kellner stundenlang mit seinem angeschossenen Kollegen und Gästen in einem Lokal ausharren. Das Verbrechensopfergesetz greift in seinem Fall ebenfalls nicht. Pongratz bekräftigte daher im Gespräch mit der APA die Forderung, grundsätzlich alle Menschen, die sich während eines terroristischen Anschlags in unmittelbarer Nähe des Tatgeschehens befinden, hinsichtlich ihrer Opferrechte mit direkten Opfern von Gewalt gleichzustellen. Dabei vertritt der Weiße Ring die Ansicht, dass es die jetzige Rechtslage schon zuließe, das Verbrechensopfergesetz im Fall von Terror-Opfern anders zu interpretieren und gar keine Gesetzesänderung nötig wäre, um diesen umfassend staatliche Hilfe zukommen zu lassen.

Darüber hinaus verlangt der Weiße Ring, dass ab sofort nicht nur in Fällen häuslicher Gewalt die Daten von Betroffenen seitens der Polizeibehörden an Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen weitergegeben werden. In Fällen von situativer Gewalt - darunter fällt auch ein Terror-Anschlag - ist das derzeit nicht vorgesehen. In einem Brief an Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat der Weiße Ring darum gebeten, dass das geändert wird und die Polizei - sofern die Betroffenen zustimmen - die Daten von sich aus den Hilfseinrichtungen übermittelt.

(APA/Red)

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