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Terror-Prozess in Wien: Unbedingte Haftstrafen für die Angeklagten

Das Gericht verurteilte die Angeklagten zu unbedingten Freiheitsstrafen.
Das Gericht verurteilte die Angeklagten zu unbedingten Freiheitsstrafen. ©APA (Symbolbild)
Ein tschetschenisches, nach islamischem Recht verheiratetes, Paar sowie die Mutter des Mannes sind erstinstanzlich zu Freiheitsstrafen zwischen 19 Monaten und zwei Jahren verurteilt worden.
Nächster Terror-Prozess in Wien

Mit drei erstinstanzlichen Schuldsprüchen ist am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht der Terror-Prozess gegen einen 20-jährigen Tschetschenen, seine um ein Jahr ältere, ihm nach islamischem Recht angetraute Frau und seine Mutter zu Ende gegangen. Sie wurden – nicht rechtskräftig – wegen Mitgliedschaft am Islamischen Staat (IS) zu unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt.

Der 20-Jährige erhielt zwei Jahre, seine Frau 19 Monate, die 39-jährige Mutter 21 Monate. Der Schöffensenat ging davon aus, dass sie im Juli 2014 versucht hatten, mithilfe eines Schleppers über Bulgarien und die Türkei nach Syrien zu gelangen, um sich dort der Terror-Miliz IS anzuschließen. Ziel sei es jedenfalls gewesen, sich im IS-Gebiet niederzulassen, dort auf Dauer zu leben und die Ziele des IS zumindest psychisch zu unterstützen, meinte der vorsitzende Richter Daniel Rechenmacher in der Urteilsbegründung. Das genüge für einen Schuldspruch im Sinn der Anklage, wenn auch von einer “unterstmöglichen Unterstützung” auszugehen sei.

Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren erschienen dem Senat die verhängten Strafen “spezial- und generalpräventiv ausreichend”. Es müsse “ganz deutlich gezeigt werden, dass das in der westlichen Gesellschaft nicht akzeptiert wird”, sagte Rechenmacher. Die leugnende Verantwortung der Angeklagten sei “vollkommen unglaubwürdig” und “durch objektive Beweismittel widerlegt”.

Unglaubwürdige Begründung für die Reise

Die Angeklagten – allesamt gebürtige Tschetschenen, die 2004 beziehungsweise 2011 in Österreich um Asyl angesucht hatten – hatten sich in der am vergangenen Donnerstag begonnenen Verhandlung “nicht schuldig” bekannt und versichert, sie wären nur deshalb in die Türkei gefahren, um in Istanbul die Dienste eines Heilers in Anspruch zu nehmen. Dieser hätte die kranke Mutter beziehungsweise Schwiegermutter behandeln sollen. Die Frau leidet einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge an Bluthochdruck, Depressionen und hysteroiden Panikattacken.

Der in erster Instanz bereits separat abgeurteilte Schlepper, der wiederholt IS-Sympathisanten über die Türkei nach Syrien geschleust hatte, gab am zweiten Verhandlungstag als Zeuge unter Wahrheitspflicht zu, die Angeklagten teilweise befördert zu haben. Deren endgültiges Reiseziel sei Syrien gewesen. Dort hätten sie die Mutter behandeln lassen wollen, die während der Fahrt “zwei oder drei Anfälle” erlitten habe, behauptete der Zeuge.

Die Angeklagten gerieten in der Türkei aber zufällig in eine Polizeikontrolle. Da die Tschetschenen keine gültigen Visa vorweisen konnten, wurden sie in Schubhaft genommen und über Bulgarien zurück nach Österreich geschickt. Die 21-Jährige war zu diesem Zeitpunkt hochschwanger. Mittlerweile hat sie in der U-Haft einen Sohn zur Welt gebracht, den sie Osama nannte. Aus religiösen Gründen hatte sie stets vollverschleiert den Gerichtssaal betreten, auf Ersuchen des Vorsitzenden, Zutun ihrer Verteidigerin Alexandra Cervinka und vor allem Kopfnicken ihres Ehemannes hin den Gesichtsschleier während der Verhandlung aber abgenommen.

(APA, Red.)

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