AA

Terror-Prozess gegen 22-Jährigen in Korneuburg

Am Freitag, 13. Oktober, findet am Landesgericht Korneuburg ein Terror-Prozess statt.
Am Freitag, 13. Oktober, findet am Landesgericht Korneuburg ein Terror-Prozess statt. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Am Freitag, 13. Oktober, muss sich am Landesgericht Korneuburg ein 22-Jähriger wegen Verbrechen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation verantworten. Dem Tschetschenen wurde bereits vor zwei Jahren der Prozess gemacht, doch er soll in der Probezeit unter Bewährungshilfe erneut versucht haben, sich dem IS anzuschließen.


Wegen Verbrechen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation muss sich am Landesgericht Korneuburg am Freitag ein 22-Jähriger verantworten, dem bereits vor zwei Jahren in Wien der Prozess gemacht wurde. Der Tschetschene soll in der Probezeit unter Bewährungshilfe nach seiner bedingten Haftentlassung erneut versucht haben, sich dem IS (“Islamischer Staat”) anzuschließen. Der Staatsbürger der Russischen Föderation war (gemeinsam mit seiner Mutter und Ehefrau) am 1. Oktober 2015 vor Gericht gestanden. Er wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil er unter anderem im Juli 2014 gemeinsam mit weiteren Mittätern, darunter seiner Mutter, in einer auf zwei Pkw aufgeteilten Reisegruppe aus Österreich nach Syrien gereist war, um sich am bewaffneten Kampf der Terrormiliz zu beteiligen. Nahe der Grenze wurde er von der türkischen Polizei kontrolliert, festgenommen und wieder nach Österreich abgeschoben. Am 26. Juli 2016 wurde er bedingt aus der Haft entlassen, hieß es in der Mitteilung des Landesgerichts Korneuburg.

Tschetschene soll weiter versucht haben, sich IS anzuschließen

Nunmehr wird dem Angeklagten angelastet, trotz seiner Vorstrafe, der angeordneten Bewährungshilfe und der offenen Probezeit weiterhin konsequent seinen Plan verfolgt zu haben, Österreich zu verlassen und nach Syrien in das vom IS kontrollierte Gebiet zu reisen, um sich der Terrororganisation anzuschließen und sich an dieser Vereinigung zu beteiligen. Er soll sich laut der Aussendung erneut in salafistischen Kreisen bewegt und Moscheen besucht haben, die durch das Auftreten von Hasspredigern und die Verbreitung radikal-islamistischer Ansichten aufgefallen sein sollen.

Angeklagter wollte nach Istanbul fliegen

Der Mann soll sich im März 2017 in Graz mit einem Bekannten getroffen haben, der seine radikal-islamistische Einstellung teile, und mit diesem die Fahrt nach Syrien vereinbart haben. Anfang Mai sollen sich die beiden in Wien über einen unbekannten Landsmann um 950 Euro pro Person jeweils falsche albanische Reisepässe und Führerscheine besorgt haben. Mit diesen Dokumenten sollen sie schließlich am 19. Mai in einem Reisebüro in Wien jeweils ein Ticket für den Flug von Wien nach Istanbul ohne Retourflug gebucht haben. Sie hatten all ihre Ersparnisse bei sich, als sie am 22. Mai am Flughafen Wien in Schwechat vor ihrem Abflug bei der Ausreisekontrolle angehalten wurden.

Mittäter des Tschetschenen ist auf der Flucht

In weiterer Folge habe sich der Angeklagte trotz des gegen beide Männer eingeleiteten Ermittlungsverfahrens erneut falsche – diesmal deutsche – Dokumente besorgt, die er im Juli in einem DHL Shop in Wien in einem Kuvert nach Griechenland schicken wollte, um sie nach einem erneuten Ausreiseversuch verwenden zu können. Der Mittäter sei auf der Flucht. Der 22-Jährige, dem zudem u.a. Urkundenfälschung vorgeworfen wird, sei nicht geständig. Im Fall einer Verurteilung drohe ihm eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren sowie der Widerruf der bedingten Entlassung.

Verschärfte Sicherheitsmaßnahmen beim Prozess

In der Verhandlung am Freitag sollen drei besonders zu schützende Zeugen bzw. Zeuginnen gehört werden. Das Verfahren findet aufgrund der Empfehlungen des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung unter verschärften Sicherheitsmaßnahmen statt, teilte Mediensprecher Gernot Braitenberg-Zennenberg mit. Besucher werden beim Zutritt zum Landesgericht einer Kontrolle und Registrierung unterzogen. Im Gebäude gilt an diesem Tag Film- und Fotografierverbot. Medien werden ersucht, auf Namensnennungen Prozessbeteiligter zu verzichten.

APA/Red.

  • VIENNA.AT
  • Niederösterreich
  • Terror-Prozess gegen 22-Jährigen in Korneuburg
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen