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Terror-Bericht: Nehammer sieht sich bei BVT-Reform bestärkt

Ein Gesetzesentwurf soll noch im ersten Quartal fertig sein.
Ein Gesetzesentwurf soll noch im ersten Quartal fertig sein. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) sieht sich durch den Kommissionsbericht zum Terroranschlag von Wien in seinen Reformbemühungen für den Staatsschutz bestärkt.
Terroranschlag: Bericht zeigt Fehler

Am wichtigsten bei der Neuaufstellung sei die Trennung des nachrichtendienstlichen vom staatspolizeilichen Teil, sagte er Mittwochnachmittag vor Journalisten. Alle legistischen Vorhaben dafür sollten noch im ersten Quartal dieses Jahres fertig werden, versprach er.

Verfassungsschutz soll vollständig erneuert werden

"Der neue Verfassungsschutz wird tatsächlich ein vollständig neuer sein", sagte Nehammer. Er wolle die "neue Schutzmauer für die Republik Österreich" aus "tragfähigen Steinen" bauen. In der Vergangenheit seien große Risse entstanden, ausgelöst durch die "rechtswidrige Hausdurchsuchung" 2018, aber auch durch jüngste Vorkommnisse wie den Fall Marsalek.

Wesentlichste Ableitung aus dem Kommissionsbericht ist für den Minister, die Reform des Verfassungsschutzes massiv voranzutreiben. Außer Frage stehe die Notwendigkeit einer starken Kontrolle, auch auf parlamentarischer Ebene. An die Opposition appellierte Nehammer, sich am Reformprozess zu beteiligen und ihn nicht zu verzögern.

Nehammer ortet Handlungsbedarf beim Gefährdermanagement

Dringenden Handlungsbedarf ortet Nehammer beim Gefährdermanagement. Die Kommunikationsabläufe müssten genauestens evaluiert, die Kommunikationsverluste zwischen Bundesamt und Landesämtern minimiert werden. Hier soll es künftig eine Koordinationsstelle im BVT geben. Ebenfalls aus dem Bericht leitet das Ministerium die Notwendigkeit für Neuerungen im internen Datenbanksystem ab.

Und: Nicht zuletzt soll es mehr Personal geben. In den kommenden fünf Jahren werde es verdoppelt, so Nehammer, ohne genaue Zahlen zu nennen.

Innenminister wies Kritik von Zerbes zurück

Die Kritik von Kommissionsleiterin Ingeborg Zerbes an geplanten Gesetzesmaßnahmen (Verbot des religiösen Extremismus, Fußfessel für Gefährder) ließ der Innenminister nicht gelten. Er halte den religiösen Extremismus neben dem Rechtsextremismus aktuell für die größte Gefährdung. Gegen diese Bedrohungsszenarien müsse man präventiv vorgehen. Durch die Fußfessel würden acht bis zehn Beamte, die sonst für die Überwachung gebunden wären, für andere Aufgaben freigespielt. Zerbes baue ihre Bewertung auf dem aktuellen Fall auf, so der Minister: "Aber entscheidend ist ja, dass wir uns für die Zukunft rüsten."

Ruf stellte fachliche Qualifikation des Personals in Aussicht

Franz Ruf, Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit, stellte zusätzlich eine höhere fachliche Qualifikation des Personals in Aussicht. Auch auf Personen aus der Politikwissenschaft, Historiker, Religions- und Wirtschaftswissenschafter wolle man künftig zurückreifen. Auch er unterstrich die Trennung in die zwei Säulen Nachrichtendienst und Staatspolizei, die durch ein gemeinsames Informations- und Lagezentrum verbunden werden sollen. Die Gefahr von Innentätern will Ruf durch all diese Maßnahmen minimieren.

Auf Journalistennachfrage betonte der Generaldirektor, dass dem Ministerium vor dem Wiener Anschlag im November keine Information zum Islamistentreffen oder zum Munitionskauf des späteren Attentäters vorgelegen sei. Zwar habe man vom Verfassungsschutz am 29. Oktober ein strategisches Lagebild zum islamistischen Extremismus vorgelegt bekommen. In diesem seien aber keine personenbezogenen Daten enthalten gewesen.

Kogler: Justizministerium habe über weite Strecken richtig gehandelt

Vizekanzler Werner Kogler, der aktuell die in Babypause befindliche Justizministerin Alma Zadic (beide Grüne) vertritt, sagte gegenüber der APA zum Bericht der Kommission, es sei festzustellen, dass seitens der Behörde und der Mitarbeiter im Justizministerium über weite Strecken im wesentlichen "alles korrekt und richtig gemacht wurde". Aus den Empfehlungen der Kommission schlussfolgerte er Unterstützung hinsichtlich des Wunsches nach mehr Mittel für Deradikalisierungsmaßnahmen.

Zur Ansicht der Kommission, wonach der (im Entwurf für ein Terror-Bekämpfungs-Gesetzes) vorgesehene neue Tatbestand einer religiös motivierten extremistischen Verbindung (§ 247b StGB) "überflüssig" sei und diese Strafbestimmung sogar verfassungsrechtlich bedenklich wäre, sagte Kogler, man werde alle Stellungnahmen "aber insbesondere die der Kommission jetzt genau prüfen und anschauen". "Manches ist gut im Antiterrorpaket, anderes wird hier noch zu begutachten sein, auch von uns, wo wir in der Tat kritische Rückmeldungen bekommen haben."

(APA/Red)

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