Tempo 50 in Wien - Sima-Verordnung könnte verfassungswidrig sein
Gezeichnet ist sie nämlich “für den Landeshauptmann” von Umweltstadträtin Ulli Sima (S) – und die könnte laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) das dafür “unzuständige Organ” sein. Nun wurde ein Verordnungsprüfungsverfahren gestartet.
Es geht es nicht um den Inhalt der Verordnung, sondern um juristische Grundsatzfragen bei der Kompetenzaufteilung für die mittelbaren Bundesverwaltung. Möglicherweise gilt dabei in Wien – anders als in allen anderen Bundesländern – nicht das Ressortprinzip. Die Verordnung hätte damit also von Landeshauptmann Michael Häupl (S) selbst, und nicht von Sima unterzeichnet werden müssen.
Ausgelöst wurde das Verfahren zur Lösung der kompetenzrechtlichen Frage durch eine Beschwerdeführerin, die wegen Schnellfahrens auf der Heiligenstädter Straße 70 Euro Strafe zahlen musste und dagegen Einspruch erhob. Der VfGH braucht für solche Entscheidungen im Durchschnitt ein dreiviertel Jahr. Das Land Wien wurde zur Stellungnahme aufgefordert. Den Prüfungsbeschluss hat der VfGH bereits am 13. Oktober gefasst. Nun wurde er auf der VfGH-Webseite (http://www.vfgh.gv.at/) veröffentlicht.
Käme es zu einer Aufhebung, könnte dies dem Vernehmen nach rasch behoben werden: Die Verordnung müsste dann einfach nochmals vom Landeshauptmann erlassen werden. An der Zahlungsverpflichtung bisher ertappter Temposünder – mit Ausnahme der Beschwerdeführerin – würde sich nichts ändern. Das Land Wien müsste allerdings unter Umständen sehr viele Verordnungen erneuern. Eine andere Möglichkeit wäre, für die Delegation von Kompetenzen an die Stadträte eine neue rechtliche Grundlage zu schaffen.