tele.ring erhöht Grundgebühren - AK rät zu Einspruch

Telefonieren wird teurer. Zumindest für die Kunden von tele.ring. Aufgrund einer Klausel in den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Anfang 2012 gelten, führt das Unternehmen eine Anpassung an den Verbraucherpreisindex durch. Sprich: Die Grundgebühr wird um 2,4 Prozent erhöht.
Konsumentenschützer sehen jedoch dies als Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) reichte daher bereits Klage gegen A1 sowie Orange ein. Das Verfahren gegen A1 ist noch im Laufen. Im Verfahren gegen Orange hat die erste Instanz die Klausel für zulässig erachtet. Der VKI hat jedoch bereits Berufung erhoben. Ein rechtsgültiges Urteil zu dem Thema liegt somit noch nicht vor.
AK rät zu Einspruch
Für die Kunden bedeutet das: Sollte die Klausel zur Indexanpassung der Mobilfunkunternehmen als rechtswidrig beurteilt werden, können Sie Ihr Geld von Ihrem Mobilfunkbetreiber zurückfordern. „Allerdings empfehlen wir dafür, Einspruch gegen die aktuelle Rechnung zu erheben und den Vorbehalt rechtlicher Klärung und Rückforderung künftiger Zahlungen anzumelden“, betont AK-Konsumentenberaterin Sandra Leichte.
Die AK Vorarlberg stellt daher allen betroffenen Konsumenten auf der Homepage ein Musterschreiben zum Download zur Verfügung. Die Konsumentenberater empfehlen, bis zur vollständigen rechtlichen Klärung Einspruch zu erheben. „Damit ist gewährleistet, sollten entsprechende Verfahren zu Gunsten des VKI entschieden werden, dass Sie Ihr Geld zurückfordern können“, erläutert Leichte.
Musterbrief zum Download:
http://www.ak-vorarlberg.at/online/erhoehte-grundgebuehren-72463.html