Das Fahrzeug schlitterte über die Gegenfahrbahn und erfasste zwei Frauen im Alter von 45 und 49 Jahren. Beide wurden schwerstens verletzt. Dem Angeklagten, der in einem tschetschenischen Hochzeitskonvoi unterwegs war, tut die Sache leid, ihm stehen die Tränen in den Augen, heute weiß er, dass er sich grob fahrlässig verhalten hat. Immerhin fuhr er mit über 70 km/h und überholte rechts.

Machogehabe auf der Straße
So sehr Richter Martin Mitteregger nachvollziehen kann, dass einen ein solcher Unfall belastet, für das rücksichtslose Rasen durch das Bregenzer Stadtgebiet findet er klare Worte: “Derartige Autorennen haben auf der Straße nichts verloren”, spricht der Richter neun Monate für die fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen aus.
Sechs Monate gibt es auf Bewährung, drei unbedingt. Diese drei Monate kann der Mann voraussichtlich mit Fußfesseln verbüßen, das heißt, er kann seinen Job als Techniker behalten. Den Opfern wurden vorläufig jeweils 2.000 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen, das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Christiane Eckert)