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Teilbedingte Haft für Zebrastreifen-Unglückslenker

Bub am Zebrastreifen überfahren
Bub am Zebrastreifen überfahren ©APA (Archiv/epa)
Jener Autofahrer, der am 18. Mai 2010 in Wien-Döbling einen achtjährigen Buben auf einem Zebrastreifen ungebremst überfahren und zu Tode gebracht hatte, muss für drei Monate ins Gefängnis.

Der 51-jährige Gemüsehändler ist am Donnerstag im Straflandesgericht wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Richterin Minou Aigner sah ihm neun Monate unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nach. Darüber hinaus hat der Unglückslenker den Eltern des kleinen Fabian die Begräbniskosten zu ersetzen und für alle zukünftigen Kosten der Hinterbliebenen aus therapeutischen Behandlungen aufzukommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 51-Jährige erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

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