Ein 40-jähriger Mann wurde im Straflandesgericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
In dem Lokal war es zu später Stunde recht hoch hergegangen. Die Aschenbecher flogen durch die Luft, einige Besucher ließen die Fäuste sprechen. So auch der 40-Jährige, der einen Kontrahenten gleich zwei Mal zu Boden streckte. Beim zweiten Mal fiel dieser ungebremst auf den Hinterkopf.
I hab an dumpfen Pumperer ghört. Aber er is glei wieder aufgstanden und hat sie hingsetzt, sagte nun der Angeklagte vor Richterin Bettina Körber. Auf die Frage, ob man die Rettung rufen solle, reagierte der Verletzte mit einem entschiedenen Nein! Auch als die Polizei eintraf und die Platzwunde am Hinterkopf des Mannes bemerkte, lehnte dieser ärztliche Hilfe ab. Er ließ sich von einem Freund den Kopf verbinden und nach Hause bringen.
Als dieser Freund am nächsten Tag nachschauen wollte, wie es dem Angeschlagenen ging, war dieser tot. Laut gerichtsmedizinischem Gutachten dürfte er zwei Stunden nach dem Verlassen des Wirtshauses gestorben sein: In Folge der stark blutenden Platzwunde war niemandem aufgefallen, dass in diesem Bereich der Schädel des Mannes gebrochen war.