Drei milchgesichtige Burschen hatten sich am Montag wegen schweren Raubes mit Dauerfolgen vor einem Wiener Schwurgericht zu verantworten. Um an Geld für dringend benötigte Drogen zu gelangen, hatten die Jugendlichen in der Nacht auf 24. November 2008 beschlossen, einen Taxler zu überfallen. Sie setzten sich in einen Wagen, ließen sich nach Wien-Donaustadt chauffieren, und am Fahrziel angelangt, stach einer der beiden 19-Jährigen dem Lenker wortlos ein Messer in den Hals.
Er wurde dafür wegen schweren Raubes mit Dauerfolgen zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Opfer hatte keine Chance, den Stich abzuwehren. Der Angriff kam völlig überraschend. Der Mann schaffte es noch, aus dem Wagen zu gelangen, wo er sich selbst das Messer aus dem Hals zog.
Berufsausübung unmöglich
Währenddessen flüchteten die Täter mit dem Taxi, blieben ein paar Straßen weiter stehen, durchsuchten das Fahrzeug und fanden die Brieftasche des Opfers. Inhalt: 150 Euro.
Der Taxilenker überlebte, hat sich von den psychischen Folgen des Überfalls aber bis heute nicht erholt. Die weitere Berufsausübung ist ihm unmöglich, so dass er sich derzeit vom AMS umschulen lässt.
Die zwei Komplizen des Haupttäters behaupteten, von dem Stich ihres Freundes völlig überrascht worden zu sein. Dessen ungeachtet beteiligte sich der ältere der beiden, als der 19-Jährige nur einen Abend später neuerlich ein Taxi ausrauben wollte. Der Jüngste des Trios, ein 18 Jahre alter Maurerlehrling, zog es dagegen davor, zu Hause zu bleiben.
Nach weiterem Überfall gefasst
Wiederum ließen sich die 19-Jährigen an dieselbe Adresse fahren wie am Abend zuvor. Diesmal kam eine Spielzeugpistole zum Einsatz, mit der der eine den 38 Jahre alten Taxifahrer bedrohte, während der andere dessen Kopf packte und gegen die Windschutzscheibe drückte. Mit ein paar 100 Euro gelang den beschäftigungslosen Drogensüchtigen vorerst die Flucht. Im Zuge einer Alarmfahndung konnten sie allerdings unweit des Tatorts festgenommen worden.
Über den Komplizen des Haupttäters, der an beiden Fakten beteiligt war, verhängte das Schwurgericht zweieinhalb Jahre unbedingt. Der Maurerlehrling bekam 18 Monate teilbedingt. Sämtliche Urteile sind rechtskräftig.