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Taxibetreiber klagen gegen Taxi-Verbot am Flughafen Zürich

Am 7. Februar 2013 stellte der Bezirksrat Bülach fest, dass die gewerbsmäßige Fahrgastaufnahme durch österreichische und deutsche Taxiunternehmen ab dem Flughafen Zürich-Kloten widerrechtlich sei.
Am 7. Februar 2013 stellte der Bezirksrat Bülach fest, dass die gewerbsmäßige Fahrgastaufnahme durch österreichische und deutsche Taxiunternehmen ab dem Flughafen Zürich-Kloten widerrechtlich sei. ©BilderBox (Themenbild)
Bregenz, Zürich, Berlin - Deutsche Taxiunternehmer wehren sich gegen das Verbot, am Zürcher Flughafen Fahrgäste aufzunehmen.
Taxistreit geht in die nächste Runde
Niederlage für Vorarlbergs Taxifahrer
Noch keine Lösung im Taxistreit

Gegen einen Beschluss des Bezirksrats Bülach seien beim Zürcher Verwaltungsgericht mindestens 40 Beschwerden eingegangen, teilte die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee (IHK) am Dienstag mit.

Der Bülacher Bezirksrat hatte im Februar einen Rekurs der IG Airport Taxi Fahrer gegen einen Entscheid des Stadtrates Kloten gutgeheißen. Danach ist die gewerbsmäßige Aufnahme von Fahrgästen durch ausländische Taxis am Flughafen Zürich widerrechtlich.

Geschäft mit Passagieren “existentiell”

Sowohl die IHK Hochrhein-Bodensee, wie auch zahlreiche betroffene Taxiunternehmen hätten sind ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich gewandt, heißt es in der Mitteilung vom Dienstag. Die große Zahl der Beschwerden zeige die Betroffenheit der Taxibetreiber. Das Geschäft mit Flughafenpassagieren sei für einzelne Unternehmen “existenziell”.

Eine tragfähige Lösung sei allerdings vor Gericht nicht erreichbar, sondern müsse zwischen Berlin und Bern gefunden werden. Vorbild muss nach Ansicht der IHK “die seit über 50 Jahren geübte Praxis” sein. 

Ein Experte soll es richten

Bereits Ende März hatten Vorarlberger und deutsche Taxi- und Transportbetriebe sich mit der Einschaltung eines Schweizer Staats- und Verwaltungsrechtsexperten gegen das Verbot gewehrt, nicht mehr gewerbsmäßig Fahrgäste vom Flughafen Zürich-Kloten abholen zu dürfen. In dem seit Mitte 2010 anhaltenden Streit mit den Eidgenossen solle der Zürcher Anwalt Urs Saxer die Sache der Taxler vertreten, informierte die Wirtschaftskammer Vorarlberg (WKV) in einer Aussendung.

Schweizer berufen sich auf Vertrag von 1958

50 Jahre lang waren Taxifahrten ab Zürich-Kloten für österreichische und deutsche Taxler Usus – bis die Schweizer Kollegen sich auf einen Staatsvertrag aus dem Jahr 1958 beriefen. Das darin festgehaltene Verbot untersagt Taxis, Limousinen und Personenwagen bis zu neun Sitzplätzen aus Österreich und Deutschland das gewerbsmäßige Abholen von Fahrgästen an Orten, die weiter als fünf Kilometer von der deutschen und zehn Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt liegen. Die Durchsetzung der Bestimmung hatten 138 Taxifahrer am Flughafen in einer Petition eingefordert. Mitte 2010 erklärte die Stadt Kloten, das Verbot ab Anfang 2011 umsetzen zu wollen, wogegen sich die Vorarlberger und süddeutsche Wirtschaft seither auf politischer und rechtlicher Ebene zur Wehr setzt.

(sda; red.)

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