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Suizide wegen Impotenz: Wiener Urologe vor Gericht

Der Urologe steht wegen mehrere Vergehen vor Gericht.
Der Urologe steht wegen mehrere Vergehen vor Gericht. ©APA
Ein Wiener Urologe steht wegen schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen und schwerem Betrugs am kommenden Freitag vor Gericht. Zwei Patienten sollen sich deshalb sogar das Leben genommen haben.
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Die Vorwürfe gegen einen Wiener Urologen, der sich am kommenden Freitag am Landesgericht für Strafsachen verantworten muss, wiegen schwer. Er soll zwischen 2013 und 2017 fünf Männer, die sich wegen Erektionsproblemen zu ihm in Behandlung begeben hatten, falsch diagnostiziert und in weiterer Folge bei den Patienten gefäßchirurgische Eingriffe vorgenommen haben, die nicht dem Stand der Wissenschaft entsprachen.

Staatsanwaltschaft ortet schwere Körperverletzung

Laut Anklage fügte er damit vier Patienten, denen er ein - tatsächlich nicht vorhandenes - venöses Leck in einer Penisvene diagnostiziert hatte, eine schwere gesundheitliche Schädigung, nämlich eine dauerhafte erektile Dysfunktion zu. Bei einem Patienten soll der Urologe entgegen dessen Willen eine Penisverlängerung und -verdickung vorgenommen haben. Der Anklageschrift zufolge hatte das "eine wesentliche Veränderung seines Penis samt Erektionswinkel" zur Folge, was die Staatsanwaltschaft als schwere Körperverletzung qualifiziert.

Urologe wegen schweren Betrugs angeklagt

Damit nicht genug. Die Anklagebehörde glaubt beweisen zu können, dass der Urologe die Männer in Bereicherungsabsicht bewusst getäuscht hat, um hinsichtlich der von ihm angeratenen Operationen jeweils ihre Einwilligung zu erwirken. In Bezug auf die kassierten Honorare ist daher auch schwerer Betrug angeklagt.

Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Der Arzt hat sich im Ermittlungsverfahren "nicht schuldig" bekannt. Er habe zutreffende Diagnosen erstellt und in sämtlichen angelasteten Fällen eine weltweit anerkannte, von ihm mitentwickelte Methode zur Behebung von Erektionsproblemen eingesetzt. Die Eingriffe seien indiziert gewesen. Mehrere ihn belastende Sachverständigengutachten - auf ihnen beruht die Anklage - hat der Angeklagte zurückgewiesen. Die Gutachter hätten nicht die nötigen Sach- und Fachkenntnisse, ihre Expertisen wären weder nachvollziehbar noch schlüssig.

Zwei Patienten nahmen sich das Leben

Den von der Staatsanwaltschaft eingeholten Gutachten zufolge lag für die operativen Eingriffe keine medizinische Notwendigkeit vor. Vor allem aber sollen sie nicht lege artis durchgeführt worden sein. Zwei betroffene Patienten, die schon vor den Operationen sehr unter ihren gesundheitlichen Problemen gelitten hatten, nahmen sich in weiterer Folge das Leben.

Land Tirol vertraute Arzt PCR-Testauswertung an

Der Arzt ist erst vor wenigen Tagen in einer anderen Causa in die Schlagzeilen geraten. Ein Vertrag des Landes Tirol mit seiner Firma über die Abwicklung von PCR-Tests hatte für Aufregung gesorgt. Das Labor verdiente knapp acht Millionen Euro und hatte im vergangenen September den Auftrag direkt und ohne Ausschreibung erhalten, berichtete der "ORF Tirol".

Eine Tochterfirma des Wiener Unternehmens mit Sitz in Kirchberg in Tirol sei im September mit einem "All-Inclusive"-Paket an das Land herangetreten, hieß es. Unter anderem in mobilen Labors wurden danach PCR-Tests für 38,50 Euro gemacht, die Eingabe in die Datenbank brachte dem Unternehmen jeweils 1,50 Euro ein, pro Mutationsscreening wurden 60 Euro verrechnet. Der Wiener Firmenchef versicherte dazu dem ORF, dass die Qualität bei einem Preis von 38,50 Euro stimme.

Falsche Versprechungen auf der Website

Was das Wiener Strafverfahren betrifft, hatte der Arzt auf seiner Homepage um Patienten geworben, indem er sich als erfahrener Experte mit jahrzehntelanger Praxis in den Fachgebieten der Urologie und Andrologie bezeichnete. Er behauptete, mit einer speziellen, von ihm entwickelten Technik ohne jedwedes Risiko Erektionsstörungen operativ beseitigen zu können, und zwar mittels minimalinvasiven, nur 20 Minuten in Anspruch nehmenden Eingriffen. Die Staatsanwaltschaft hält dem in ihrer Anklage entgegen, bei der in den prozessgegenständlichen Fällen zur Anwendung gelangten sogenannten Sklerosierungstherapie handle es sich um "keine anerkannte Therapiemöglichkeit, sondern um einen experimentellen Heilversuch", der erst dann indiziert sei, "wenn sämtliche in den Leitlinien angeführten Therapieoptionen ausgeschöpft sind".

Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Urologe sich bewusst war, dass Patienten mit dieser Methode nur im Rahmen von klinischen Studien behandelt hätten werden dürfen. Er habe daher "nach anderen Möglichkeiten" gesucht, "um die von ihm mitentwickelte Methode zu testen und ihr so zu Erfolg zu verhelfen".

Arzt war knapp bei Kasse

Auch finanzielle Motive hätten eine Rolle gespielt, meint die Staatsanwaltschaft. Der Arzt hatte ein Konkursverfahren hinter sich, seine Anstellungen bei mehreren Krankenhäusern verloren, im inkriminierten Zeitraum war seine Privatordination seine einzige Einkommensquelle.

>> Hilfe für Betroffene der Erektilen Dysfunktion

(APA/Red)

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