Der Wahrspruch wurde wegen Rechts- und Tatsachenirrtums ausgesetzt. “Wir sind fassungslos, aber wir haben es geschafft, die Geschworenen von unserer Version zu überzeugen”, kommentierte Verteidiger Erich Gemeiner die Entscheidung gegenüber der APA. Die drei Richterinnen hätten die “Notbremse” gezogen. Eine solche Entscheidung käme “sehr selten” vor, so Gemeiner. Rechtsmittel gegen die Aussetzung des Wahrspruches sind nicht möglich.
Fall geht vor den Obersten Gerichtshof
Der Fall wird nun dem Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien vorgelegt. “Juristisch gesehen gibt es kein Urteil und damit auch keine Rechtskraft”, erläuterte Richard Simsalik, Sprecher des Landesgerichtes. Der OGH wird infolge entscheiden, an welchem Gericht das Verfahren wiederholt wird.
Angeklagter bestreitet Mordversuch
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Beschuldigten 24-Jährigen vorgeworfen, Anfang März einen 21-Jährigen aus dem Waldviertel absichtlich von einer Brücke sechs Meter tief in den Kremsfluss gestoßen zu haben, wobei der Niederösterreicher schwer verletzt worden war. Der Angeklagte wiederum hatte sich zu Prozessbeginn “nicht schuldig” bekannt und jegliche Tötungsabsicht bestritten. (APA)