AA

Sturz von Brücke in Niederösterreich: Richterinnen zogen "Notbremse"

Der Fall geht jetzt an den Obersten Gerichtshof.
Der Fall geht jetzt an den Obersten Gerichtshof. ©APA (Symbolbild)
Im Prozess wegen versuchten Mordes nach einer Rauferei in Krems, bei der ein 21-Jähriger von einer Brücke stürzte, gibt es kein Urteil. Nachdem sich die Geschworenen einstimmig gegen die Tötungsabsicht ausgesprochen und den beschuldigten Studenten mit 5:3 Stimmen wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt hatten, zogen die Richterinnen die "Notbremse".

Der Wahrspruch wurde wegen Rechts- und Tatsachenirrtums ausgesetzt. “Wir sind fassungslos, aber wir haben es geschafft, die Geschworenen von unserer Version zu überzeugen”, kommentierte Verteidiger Erich Gemeiner die Entscheidung gegenüber der APA. Die drei Richterinnen hätten die “Notbremse” gezogen. Eine solche Entscheidung käme “sehr selten” vor, so Gemeiner. Rechtsmittel gegen die Aussetzung des Wahrspruches sind nicht möglich.

Fall geht vor den Obersten Gerichtshof

Der Fall wird nun dem Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien vorgelegt. “Juristisch gesehen gibt es kein Urteil und damit auch keine Rechtskraft”, erläuterte Richard Simsalik, Sprecher des Landesgerichtes. Der OGH wird infolge entscheiden, an welchem Gericht das Verfahren wiederholt wird.

Angeklagter bestreitet Mordversuch

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Beschuldigten 24-Jährigen vorgeworfen, Anfang März einen 21-Jährigen aus dem Waldviertel absichtlich von einer Brücke sechs Meter tief in den Kremsfluss gestoßen zu haben, wobei der Niederösterreicher schwer verletzt worden war. Der Angeklagte wiederum hatte sich zu Prozessbeginn “nicht schuldig” bekannt und jegliche Tötungsabsicht bestritten. (APA)

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • Sturz von Brücke in Niederösterreich: Richterinnen zogen "Notbremse"
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen