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Sturmentwarnung ab heute

Laut der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) hört der Wind auf. Für Schäden könnten je nach Sachlage Hausbesitzer verantwortlich gemacht werden.

Im Laufe des Tages sind zwar noch einige Böen zu erwarten, „die ärgsten Sturmspitzen sind aber bereits vorbei“. Bis zum Freitag gestaltet sich das Wetter milder und weniger windig.

Für den Montag sagen die Experten bis in den Nachmittag und Abend vor allem noch in Süden Sturm mit bis zu 80 Stundenkilometer voraus. Der Wind bleibt uns in den nächsten Tagen zwar nicht erspart, verliert aber deutlich an Kraft. Bis Freitag ist es milder mit Tagestemperaturen rund um 13 bis 14 Grad, örtlich of sogar mehr.

Auch die Wiener Feuerwehr kann aufatmen. Von Mitternacht bis Montag früh mussten sie laut einem Sprecher zwar 25 Mal ausrücken, es handelte sich meist um kleine Sturmschäden wie lose Dachziegel oder Äste. Verletzt wurde niemand.

Haftung?

Die Sturmspitzen bis zu 80 Stundenkilometer haben zuletzt für eine Vielzahl an Schäden gesorgt. Laut ÖAMTC lohnt sich für Opfer ein Blick in die Autoversicherung, auch Haus- und Grundstücksbesitzer sowie der Straßenhalter können für Ersatzzahlungen zuständig sein. „Kommt es zu einem Schaden, sofort der Versicherung melden und Beweise durch Fotos oder Zeugen sichern. Vor allem dann, wenn jemand anderes den Schaden zu verantworten hat“, riet ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler am Montag.

Zur Haftung können Haus- oder Grundstücksbesitzer herangezogen werden, wenn sie Bäume bzw. Äste nicht rechtzeitig geschnitten haben. Das gleiche gilt bei Dachziegeln oder Mauerteilen, die auf ein geparktes Auto fallen. Auch hier kann unter Umständen der Besitzer zur Kasse gebeten werden, wenn das Gebäude nicht entsprechend und regelmäßig kontrolliert worden ist. „Ebenso sind Baufirmen, die ihre Gerüste nicht richtig absichern oder Werbeunternehmen, deren mangelhaft montierte Plakatwände umfallen, mögliche Zahler einer Fahrzeugreparatur“, so die Juristin.

„Für Schäden durch Bäume am Straßenrand haftet der Straßenhalter, in der Regel also Bund oder Gemeinde. Allerdings nur dann, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde“

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