Dies teilte das Haager Gericht in einer Aussendung mit. Das UNO-Tribunal hatte den nunmehr 75-jährigen Strugar im Jänner 2005 zunächst zu acht Jahren Haft verurteilt. Drei Jahre später wurde die Haftstrafe um sechs Monate verringert.
Das UNO-Tribunal hatte Mitte Jänner die Freilassung Strugars am 20. Februar beschlossen. Der Antrag Strugars auf vorzeitige Freilassung wurde angenommen, da dieser zwei Drittel der ausgesprochenen Haftstrafe abgebüßt hat. Berücksichtigt wurde auch der schlechte Gesundheitszustands des Verurteilten. Strugar hatte sich im Oktober 2001 dem Haager Gericht gestellt.
Bei der Beschießung von Dubrovnik waren am 6. Dezember 1991 zwei Zivilisten ums Leben gekommen, mindestens drei weitere wurden verletzt. In der seit 1970 von der UNESCO geschützten Altstadt von Dubrovnik wurden damals auch 116 Gebäude beschädigt, sechs davon wurden vollkommen vernichtet.