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Strolz-Sanierungsverfahren nimmt wichtige Hürde

Strolz hat beim OGH jetzt eine wichtige Hürde für die Durchführung eines Sanierungsverfahrens genommen.
Strolz hat beim OGH jetzt eine wichtige Hürde für die Durchführung eines Sanierungsverfahrens genommen.
Der Oberste Gerichtshof gibt dem Revisionsrekurs der Schuldnerin gegen den Beschluss des OLG Innsbruck Folge, wo dem millionenschweren Sanierungsplan ursprünglich die Bestätigung versagt wurde.
Abstimmung zu Sanierungsverfahren
Strolz-Sanierung um eine Facette reicher

Das sich seit Dezember 2020 hinziehende geplante und millionenschwere Sanierungsverfahren über den Lecher Sport- und Modehändler Strolz GmbH hat jetzt eine wichtige Hürde in Richtung der schlussendlichen Annahme des Sanierungsplanes genommen.

Denn der Oberste Gerichtshof OGH hat dem Revisionsrekurs der Schuldnerin - also der Strolz GmbH - Folge gegeben und den angefochtenen Beschluss des Oberlandesgerichts Innsbruck aufgehoben. Das geht aus der Insolvenzdatei hervor. Jetzt geht die Rechtssache wieder zurück an das Rekursgericht zur neuerlichen Entscheidung über die Rekurse und damit schlussendlich auch über das vorgesehene Sanierungsverfahren.

Annahme des Sanierungsplanes rechtlich bekämpft

Wie berichtet gab es in dem Verfahren ein monatelanges Hin- und Her zwischen einem geplanten Sanierungsverfahren und einem möglichen Konkursverfahren und Auseinandersetzungen über die tatsächlichen Liegenschafts- und Unternehmenswerte nicht nur zwischen Schuldnerin und Gläubigern, sondern auch unter den Gläubigern. Dazu kam ein denkbar knapper Stimmenüberhang bei der Abstimmung der Gläubiger für die Annahme des Sanierungsplanes und Diskussionen darüber, ob Stimmrechte einzelner Gläubiger korrekt angesetzt gewesen sind.

Ende Juni 2021 sind dann Rekurse von mehreren Gläubigern gegen die Annahme des Sanierungsplanes eingelangt, im Zuge dessen das OLG Innsbruck dem Sanierungsplan die insolvenzrechtliche Bestätigung versagte. Die Rechtsvertretung von Strolz brachte daraufhin beim OGH Mitte Juli 2021 den genannten Revisionsrekurs gegen den Beschluss des OLG Innsbruck ein und war damit schlussendlich jetzt erfolgreich. Jetzt muss in Innsbruck noch einmal über die Rekurse entschieden werden.

Millionenschwere Forderungen

Der Sanierungsplan von Strolz sieht eine Quote von 50 Prozent für die Gläubiger vor, aufgeteilt auf mehrere Tranchen binnen zwei Jahren. Die Gläubiger haben für die Abstimmung relevante 10,6 Millionen Euro an Forderungen angemeldet. Die gesamten angemeldeten Forderungen sind deutlich höher und liegen beinahe im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich. Sie spielten aber für die Abstimmung zur Annahme des Sanierungsplanes keine Rolle, da einzelne Gläubiger etwa über Liegenschaften besichert sind und ihre Forderungen hier nicht berücksichtigt werden.

(Quelle: Wirtschaftspresseagentur)

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