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Strengeres Vorgehen bei Verfehlungen im Bundesheer

Klaudia Tanner ordnet künftig disziplinäre Höchststrafen bei Vorfällen beim Bundesheer an.
Klaudia Tanner ordnet künftig disziplinäre Höchststrafen bei Vorfällen beim Bundesheer an. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Symbolbild)
Verteidigungsministerin Klaudia Tanner hat nach einem Vorfall von NS-Wiederbestätigung und einem von sexueller Belästigung ein strengeres Vorgehen bei Disziplinarverfehlungen verordnet.
Bundesheer-Soldat in SS-Uniform: Tanner setzt Kommission ein
Bundesheer-Soldat in SS-Uniform: Tanner setzt Kommission ein

Alle Kommandanten und Disziplinarorgane sind laut einer Weisung aufgefordert, bei derartigen Verfehlungen künftig "den ihnen gesetzlich ermöglichten Strafrahmen im vollen Umfang auszunutzen".

Anlass ist der Fall
eines Bundesheer-Soldaten in SS-Uniform

Anlass dafür ist der Fall eines Kärntner Unteroffiziers, der trotz NS-Wiederbetätigung nicht entlassen wurde sowie eines Tiroler Unteroffiziers, der eine Soldatin sexuell belästigt hat und ebenfalls beim Bundesheer bleiben durfte, die Soldatin aber das Militär verlassen hat. Über den zweiten Fall berichtet der "Falter" in seiner aktuellen Ausgabe.

Tanner ordnet strengeres Vorgehen an

Tanner zieht nun die Reißleine und ordnet an, dass bei derartigen Vorfällen künftig disziplinäre Höchststrafen beantragt werden. "Alle Organe und Behörden im Disziplinarwesen haben in entsprechenden militärischen und zivilen Disziplinarverfahren den ihnen gesetzlich ermöglichten Strafrahmen im vollen Umfang auszunutzen", ordnet sie in einer Weisung an.

Strengeres Vorgehen bei Disziplinarverfehlungen

"Alle verantwortlichen Kommandanten und Leiter haben in ihrem Verantwortungsbereich durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass disziplinar- und strafrechtlich relevante Vorfälle, insbesondere im Bereich des politisch und religiös motivierten Extremismus und der sexuellen Belästigung, verfolgt werden." Zudem erhöht sie zur "Gewährleistung des gesetzlichen Weisungsrechts der Ressortleitung für Disziplinarverfahren betreffend politisch und religiös motivierten Extremismus und sexuelle Belästigung die Berichtspflicht".

"Wir dürfen bei solchen Fällen, wie sie hier bekannt geworden sind, nicht tatenlos zusehen, denn für mich gibt es hier Null-Toleranz", so Tanner. Politisch und religiös motivierter Extremismus sowie sexuelle Belästigung hätten beim Bundesheer keinen Platz.

(APA/Red)

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