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Strauß "Gustav" wieder vor Gericht

Der Fall des impotenten Straußenvogels Gustav beschäftigt ab Montag (14.00 Uhr) erneut das Landgericht Bautzen.

Ein Sachverständiger muss die Frage beantworten, ob Gustav durch eine Silvesterknallerei im Jahre 2005 impotent wurde und deshalb vorübergehend nicht mehr für Nachwuchs sorgen konnte.

Dies behauptet der Inhaber einer Straußenzuchtfarm aus dem sächsischen Lohsa, der deshalb drei Jugendliche im Alter von 17 und 18 Jahren auf Schadenersatz in Höhe von rund 5.000 Euro einschließlich der Tierarztkosten verklagt hat. Der Züchter hatte ausgerechnet, dass die fehlende Lust Gustavs die Geburt von 14 Jungtieren verhindert hatte. Pro Tier verlangt der Züchter 350 Euro Schadenersatz. In einer ersten Verhandlung im März hatten sich die Prozessbeteiligten nicht einigen können.

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