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Strafen in Wien für Verweigerer der Allergen-Kennzeichnung

Die Einhaltung der Allergen-Verordnung fällt manchen Betrieben sehr schwer.
Die Einhaltung der Allergen-Verordnung fällt manchen Betrieben sehr schwer. ©APA (Sujet)
Seit Inkrafttreten der EU-Richtlinie zur Kennzeichnung allergener Zutaten am 13. Dezember 2014, gab es bereits erste Strafen. Im April mussten Betriebe für Verstöße zwischen 150 und 450 Euro zahlen. "Dabei hat es sich aber um Einzelfälle gehandelt, die die Umsetzung partout verweigert haben", so Walter Freundsberger, Geschäftsführer der Gastronomie-Fachgruppe in der Wiener Wirtschaftskammer.
Allergen-Kennzeichnungspflicht

Österreichweit hätten rund zehn bis zwölf Prozent der Betriebe noch keine Vorkehrungen getroffen, sagte Müller. Drei Jahre hätte man aber bis zum Inkrafttreten der Richtlinie Zeit gehabt, nachdem sie bereits im Oktober 2011 verlautbart wurde.

Theoretische Maximalstrafe von 50.000 Euro

Jene Betriebe “die gar nichts unternommen haben und dies auch weiterhin nicht wollen”, wie Andreas Müller, Leiter der Gruppe Lebensmittelsicherheit der MA 59 (Marktservice und Lebensmittelsicherheit) erläuterte, bekamen Strafen zwischen 150 und 450 Euro. Damit ist man weit von der theoretischen maximalen Höhe des Strafrahmens von bis zu 50.000 Euro entfernt, die von der Gastronomie befürchtet wurden. Vier bis fünf Fälle von Totalverweigerern hat es seit April gegeben.

Verweigerer nur in Wien

Bei der großen Mehrheit der Gastronomen, Feinkostbetriebe und Caterer bleibt es vonseiten der zuständigen Behörden bei der Beratung der Betriebe. “Gutes Zureden und informieren”, fasste Freundsberger etwa die Erfahrungen mit der MA 59 zusammen. Auf Anfrage bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sind aus den anderen Bundesländern bisher keine Strafen bekannt.

Schulungen zur Allergen-Deklarierung

Die Schulungen zur Umsetzung der Verordnung werden in Wien jedenfalls gut angenommen, alleine die Fachgruppe Gastronomie hat bisher rund 1.000 Personen geschult, zusammen mit den Fachgruppen Kaffeehäuser und Hotellerie sind es etwa 7.000. “Das sind jedoch nur die externen Schulungen, denn die Gewerbeinhaber selbst können ihre Mitarbeiter ja auch selbst unterweisen, da sie als Experten gelten”, sagte Freundsberger. Und die geschätzten 75 bis 80 Prozent der Betriebe, die auf die schriftliche Deklarierung der 14 von der Verordnung betroffenen Hauptallergene – etwa glutenhaltige Getreide, Lactose oder Sojabohnen – setzen, müssen ohnehin kein Personal ausbilden.

Befürchtungen nach Allergen-Verordnung unbegründet

Die Wiener Wirtschaftskammer rät auch zur schriftlichen Variante, denn nicht zuletzt herrscht bei den Speisen eine Dokumentationspflicht der Allergene – diese dann auch auf der Speisekarte auszuweisen sei da nur logisch. Anfängliche Befürchtungen, dass die Wirte wegen der hohen Anforderungen der Verordnung auf Fertigprodukte setzen würden, hätten sich nicht erfüllt, sagte der Experte. Ebenso gab es bis jetzt auch keine Probleme wie beim Rauchverbot, wo selbst ernannte “Rauchersheriffs” säumige Wirte mit Anzeigen eindeckten.

Behörden setzen auf Beratung statt Strafen

“Ein Wochenende musste im Schnitt wohl geopfert werden, um die Umsetzung zu realisieren”, schätzte Freundsberger. Dem Ende der “Schonfrist” nach einem Jahr Allergen-Verordnung sieht man jedenfalls sorgenfrei entgegen, sagte der WKÖ-Geschäftsführer. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) kündigte laut Parlamentskorrespondenz (27. November 2014) an, dass die Behörden im ersten Jahr grundsätzlich nicht strafen, sondern beratend tätig sein werden.

(apa/red)

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