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Lebensmittel-Kennzeichnung: Gastronomie rüstet sich für Allergen-Infos

Allergen-Infos müssen ab Dezember angegeben werden.
Allergen-Infos müssen ab Dezember angegeben werden. ©APA
"Das ist ein Riesenaufwand": Dennoch rüsten sich die heimischen Tourismus- und Gastronomiebetrie für die neue EU-Verordnung zur Kennzeichnung von allergenen Stoffen in Lebensmitteln.

“Die gewerblichen Betriebe stellen sich schon auf die neue Situation ein”, berichtete Branchensprecherin Petra Nocker-Schwarzenbacher am Dienstag vor Journalisten. “Das ist ein Riesenaufwand.”

Allergen-Infos für die Gäste

Ab 13. Dezember müssen Bestandteile im Essen wie etwa Erdnüsse oder Milch, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können, für den Gast erkennbar sein. Die Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich kämpft aber noch um eine Anpassung der Vorschriften im Detail: “Es geht uns jetzt darum, den Strafrahmen zu senken – derzeit wird von bis zu 50.000 Euro gesprochen”, betonte Nocker-Schwarzenbacher.

Weiters wünscht sich die Wirtschaftskammer, dass sich auch die “Paragastronomie” (Vereinsfeste u. Ä.) an die neuen Vorschriften der Allergen-Verordnung halten muss. “Für uns ist nicht einzusehen, dass mit zweierlei Maß gemessen wird, ob der Gast auf ein Zeltfest oder zu uns kommt”, so die Branchensprecherin.

Informationspflicht für Betriebe

“Die Verordnung an sich schreibt eine Informationspflicht vor, keine Kennzeichnungspflicht – man könnte also auch mündlich informieren”, erklärte der Geschäftsführer der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Rainer Ribing. Wenn aber die Lebensmittelpolizei auf eine Kontrolle im Betrieb vorbeikomme, sei eine Schriftlichkeit erforderlich – “es muss dokumentiert sein”. “Wir empfehlen daher, die Stoffe gleich in der Speisekarte festzuhalten.”

(APA/Red)

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