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Strafen für Raser werden ab 2023 erheblich verschärft

Ab 2023 droht die Beschlagnahme von Autos von extremen Rasern.
Ab 2023 droht die Beschlagnahme von Autos von extremen Rasern. ©APA/BARBARA GINDL (Symbolbild)
Das kommende Jahr brint auch für Autofahrer einige Änderungen. Extremen Rasern droht ab 2023 die Beschlagnahme des Autos. Zudem erhält das "Pickerl" ein neues Layout und einen QR-Code.
Novelle zu Rasern ist in Begutachtung
Alles zur StVO-Novelle

Ab 2023 droht Lenkern bei massiven Geschwindigkeitsübertretungen an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen zu werden. Dies soll mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kommen. Der Entwurf dafür ist bis 20. Jänner in Begutachtung.

Autos von extremen Rasern sollen ab 2023 beschlagnahmt werden

Bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen sei das Gefährdungspotenzial so hoch, dass das Fahrzeug wie eine Waffe eingesetzt werden kann und damit daher eine immense Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sein kann, heißt es in den Erläuterungen zur Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Damit wurde begründet, warum es "gewisse verfahrensrechtliche Abweichungen von den allgemeinen Regelungen des Verwaltungsstrafgesetzes" gibt, sprich, Beschlagnahme und Verfall in der StVO verankert werden sollen. Zur Absicherung dieser Möglichkeit soll außerdem eine vorläufige Beschlagnahme durch Polizisten und eine Beschlagnahme des Fahrzeugs durch die Behörde vorgesehen werden, so soll das Fahrzeug sofort, bis zur Entscheidung über einen Verfall, dem Zugriff der Lenkerin/des Lenkers entzogen werden.

Vorgesehen ist künftig ein dreistufiges System: vorläufige Beschlagnahme - Beschlagnahme - Verfall. Für extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen (60 bzw. 70 km/h) soll außerdem der Strafrahmen erhöht werden - hierfür ist künftig eine Geldstrafe von 500 bis 7.500 Euro fällig. Wer trotz vorhandenen Lenkverbots am Steuer erwischt wird, muss künftig 700 bis 2.200 Euro Strafe zahlen. Bei Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerorts erfolgt mit einer Novelle des Führerscheingesetzes (FSG) künftig immer die vorläufige Abnahme des Führerscheines.

2023 bringt auch Änderungen bei "Pickerl" und Datenerfassung

Das neue Jahr bringt auch Neuerungen beim "Pickerl" fürs Auto. Ab 2. Februar 2023 wird das §57a Gutachten mit einem neuen Layout versehen und erhält zusätzlich einen QR-Code, berichtete der ÖAMTC. Mithilfe dieses QR-Codes kann eine elektronische Version des Gutachtens aus der zentralen Datenbank abgerufen werden. Ab 20. Mai 2023 muss im Zuge der §57a Begutachtung eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 vorgenommen werden. Diese Daten werden inklusive Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des Verkehrsministeriums gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Erstes Ziel: Feststellung, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden. Der ÖAMTC sieht eine Weitergabe der Daten zusammen mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer kritisch.

(APA/Red)

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