Strache verteidigt Pläne für Sicherungshaft: "Setzen nur EU-Recht um"

Die sogenannte EU-“Aufnahmerichtlinie” sehe eine Sicherungshaft bei einer Gefährdung der nationalen Sicherheit vor und das wolle man in Österreich umsetzen, so Strache.
Präventivhaft für Österreicher ausgeschlossen
Betroffen seien nur Asylweber, die kurz vor der Abschiebung stünden. Eine Präventivhaft auch für Österreicher schloss die Regierung aus. Das sei nicht möglich und nicht angedacht, sage Strache. Auch Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) verwies diesbezüglich auf die Aussagen von Justizminister Josef Moser (ÖVP), wonach eine Sicherungshaft “in anderen Bereichen kaum möglich sei”.
Kurz betonte, dass es sich beim Freiheitsentzug um einen “hochsensiblen Bereich” handle und man daher auf die Menschenrechte und auf das europäische Recht achten werde. Aber eine Sicherungshaft für Asylwerber sei rechtlich möglich in Fällen, in denen es notwendig sei. “Und das ist unserer klares Ziel, um mehr Sicherheit zu schaffen und Fälle wie in Vorarlberg künftig zu verhindern”, so Kurz mit Blick auf den Mord eines Beamten durch einen Asylwerber.
Justizminister sehr zurückhaltend
Justizminister Josef Moser (ÖVP) hat am Mittwoch äußerst zurückhaltend zur geplanten Sicherungshaft geäußert. Solche Maßnahmen erfordern “große Vorsicht und Fingerspitzengefühl”, mahnte Moser. Es müssten unbedingt die Menschenrechte eingehalten werden. “Es baucht klare gesetzliche Regelungen, Willkür muss ausgeschlossen sein. Dafür stehe ich und sicher nicht darüber hinaus”, so der Minister, der auch eine Verhängung von Präventivhaft ohne richterliche Verfügung ausschloss. Man müsse hier “äußerst sensibel vorgehen” und die Menschenrechte und die persönliche Freiheit achten. Sicherungshaft dürfe es nur bei “schwerwiegenden Gründen” geben.
Eine Sicherungshaft nicht nur für Asylwerber, sondern auch für österreichische Staatsbürger wie vom designierten burgenländischen Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) vorgeschlagen, hält Moser ebenfalls nicht für möglich. Er verwies darauf, dass die Sicherungshaft nur für Menschen vorgesehen ist, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen und die abgeschoben werden sollen. Eine Präventivhaft in anderen Bereichen sei kaum möglich.
(APA/Red)