Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache sprach nach der Verhandlung von einem "Fehlurteil". Das Gericht habe einen Konnex zwischen einer Parteispende und seinem Handeln hergestellt, den es nachweislich nicht gebe. Der Schuldspruch habe ihn "zutiefst überrascht, aber auch schockiert". Er verwies - wie auch Walter Grubmüller - auf die Berufung. Auch der Privatklinik-Betreiber zeigte sich "enttäuscht" vom Urteil.
Strache-Verteidiger hat an Richterin nichts auszusetzen
Strache-Verteidiger Pauer meinte im Anschluss vor Journalisten, das Wiener Oberlandesgericht (OLG) werde als Rechtsmittelinstanz beurteilen, ob die Rechtsauffassung des Erstgerichts zutreffend sei: "Ich hätte es anders gesehen." Pauer betonte, die Richterin habe "ein faires Verfahren, ruhig und sachlich" geführt: "An der Prozessführung gibt es nichts auszusetzen." Weiters merkte Pauer an, vom Gericht sei festgestellt worden, "dass sich mein Mandant nicht vorsätzlich bereichert hat". Der Schuldspruch habe sich "auf geringe Pateispenden" beschränkt.
(APA/red)