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HC Strache erhält 15 Monate bedingte Haft.
HC Strache erhält 15 Monate bedingte Haft. ©APA

HC Strache wegen Bestechlichkeit verurteilt

Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wurde am Freitag in Wien wegen Bestechlichkeit schuldig gesprochen und zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Der über das Ibiza-Video gestürzte Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache ist am Freitag am Wiener Landesgericht wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, fasste wegen Bestechung zwölf Monate aus, ebenfalls auf Bewährung. In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen.

Strache meldete "volle Berufung" an

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Straches Verteidiger Johann Pauer meldete nach Rücksprache mit seinem Mandanten "volle Berufung" an, Grubmüller will seine Verurteilung ebenfalls bekämpfen. Der Anklagevertreter gab vorerst keine Erklärung ab.

Spenden an die Bundes-FPÖ

Schuldig erkannt wurden Strache und Grubmüller im Zusammenhang mit zwei Spenden Grubmüllers an die Bundes-FPÖ vom Oktober 2016 bzw. August 2017, die erste in Höhe von 2.000 Euro, die zweite in Höhe von 10.000 Euro. Nach der ersten Spende habe Strache als damaliger FPÖ-Obmann eine "faktische Einflussnahme" auf FPÖ-Abgeordnete bzw. -Funktionäre vorgenommen, um mittels eines Initiativantrags der Freiheitlichen eine Änderung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) zu bewirken, welche der Privatklinik Währing eine Aufnahme in den PRIKRAF möglich machen sollte.

"Ein faktischer Zusammenhang ist eindeutig erwiesen als Gegenleistung für die Spende eines wohlhabenden Freundes", stellte Richterin Claudia Moravec-Loidolt in ihrer ausführlichen Urteilsbegründung fest. Strache habe das Anliegen des befreundeten Grubmüller "in wohlwollender und ausschließlich parteilicher Förderung" unterstützt. Grubmüller habe wiederum die insgesamt 12.000 Euro nur deshalb gespendet, um sich der Unterstützung der FPÖ im Zusammenhang mit der PRIKRAF-Gesetzesänderung zu vergewissern, zeigte sich die Richterin überzeugt. Ein anderes Motiv sei nicht erkennbar.

Überweisung nach Initiativantrag

"Straches Bemühungen, Engagement war Gegenleistung für die Spende vom Oktober 2016", hielt Moravec-Loidolt fest. Nachdem die FPÖ den Initiativantrag eingebracht hatte, sei die Überweisung der weiteren 10.000 Euro gefolgt. Der Initiativantrag habe ausschließlich der Privatklinik Währing und nicht "dem Interesse aller Privatkliniken in Österreich gedient".

Zur Strafbemessung bemerkte die Richterin, die verhängten Strafen wären "dem Unrechtsgehalt angemessen". An Grubmüller gewandt, bemerkte sie: "Für die Bezahlung eines Abgeordneten, der später Vizekanzler wurde, darf es keine Rechtfertigung geben". In Richtung Straches hielt sie fest: "Eine Käuflichkeit von Amtsträgern muss unterbunden werden." In Anbetracht der Höhe der geflossenen Beträge und der Umstände seien die Strafen "schuld und tatangemessen". Die gewährte bedingte Strafnachsicht erklärte Moravec-Loidolt folgendermaßen: "Sie sind beide unbescholtene Ersttäter."

"Schicksalsgemeinschaft" zwischen Strache und Walter Grubmüller

Wie Oberstaatsanwalt Bernhard Weratschnig von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in seinem Schlussvortrag betonte, hätten Strache und der mitangeklagte Leiter der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, eine "Schicksalsgemeinschaft" gebildet. Chats würden "ungeschminkt" offen legen, dass sich Strache als FPÖ-Obmann und später als Vizekanzler für Grubmüller "aus wirtschaftlichen Interessen" verwendet habe. Dass Strache "geldwerte Vorteile" versprochen wurden, sei "unzweifelhaft", betonte Weratschnig.

Strache habe gegen das "strikte Sachlichkeitsgebot" verstoßen. Bezogen auf den Umstand, dass die im Raum stehenden Spenden in Höhe von 2.000 und 10.000 Euro "nicht viel" seien, meinte der Oberstaatsanwalt: "Jeder Euro ist zu viel." Ein Amtsträger habe ausschließlich "saubere Amtsgeschäfte" zu erledigen.

"Hochoffizielle" 10.000-Euro-Spende

"Ich erkenne beim besten Willen keine Strafbarkeit", hielt dem Helmut Grubmüller, Bruder und Verteidiger des Zweitangeklagten, entgegen. Die 10.000 Euro-Spende sei "hochoffiziell erfolgt", es sei Walter Grubmüller geradezu darum gegangen, "dass jeder davon weiß". Er habe damit seiner "massiven Enttäuschung" über die SPÖ, deren Mitglied er jahrzehntelang war, Ausdruck verleihen wollen, Vorteile im Zusammenhang mit dem Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) hätten damit "nicht herausgeschlagen werden sollen", sagte Helmut Grubmüller. Sein Bruder habe "aus Frustration" an die FPÖ gespendet und keinen Gesetzeskauf betrieben: "Er hat nie ein Gesetz gewollt, er hat nie ein Gesetz gebraucht." Es sei "überhaupt kein strafrechtliches Substrat vorhanden", sein Mandant sei freizusprechen.

Strache plädierte auf "unschuldig"

Strache-Verteidiger Johann Pauer stellte in seinem Schlussplädoyer fest, die Annahmen der WKStA seien "zur Gänze falsch" und durch das Beweisverfahren widerlegt. Die inkriminierten Spenden an die FPÖ wären nicht im Zusammenhang mit dem PRIKRAF erfolgt, sondern "aus Wut über die SPÖ". Grubmüller habe Strache unterstützt, weil dieser die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern abschaffen wollte, bezog sich Pauer auf eine entsprechende Chat-Nachricht. In einer weiteren Nachricht habe Grubmüller sogar betont, "aus Überzeugung" gespendet zu haben.

In zwei Anklagepunkten freigesprochen

Von zwei Anklagepunkten wurden Strache und Grubmüller im Zweifel freigesprochen. Zum einen handelte es sich dabei um eine Einladung Grubmüllers an Strache nach Korfu gehandelt, die im April 2018 für August desselben Jahres an Strache ergangen sein soll. Strache hatte eine solche Reise nie angetreten. Außerdem hatte die WKStA Grubmüller bezichtigt, Strache Ende April 2019 eine weitere Spende für den FPÖ-Wahlkampf vor der Europawahl 2019 offeriert zu haben. In diesen beiden Anklagepunkten reiche die Beweislage für Schuldsprüche nicht aus, befand die Richterin.

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(APA/red)

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