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Stiefbruder erschossen: Mordanklage gegen Wiener Banker

Gegen den Banker wurde nun doch Mordanklage erhoben.
Gegen den Banker wurde nun doch Mordanklage erhoben. ©APA
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg erhob nun Anklage wegen Mordes gegen jenen Wiener Banker, der in der Nacht auf den 18. September 2015 in Währing seinen im selben Unternehmen beschäftigten Stiefbruder erschossen haben soll.
Kopfschuss in Währing
Verdächtiger in U-Haft
Unfallversion erhärtet
Lokalaugenschein in Währing
Gutachten entlastet Banker

Das gab Karl Schober, der Leiter der Anklagebehörde, am Freitag bekannt. Der 44-Jährige hatte seiner Darstellung zufolge dem um zwei Jahre jüngeren Mann seine beiden Waffen gezeigt, nachdem die beiden reichlich dem Alkohol zugesprochen hatten. Dabei löste sich ein Schuss.

Schuss auf Stiefbruder: Mordprozess folgt nun

Das Projektil drang dem 42-Jährigen in den Kopf. Der Schütze hatte – wie später festgestellt wurde – mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Der nunmehr Angeklagte hat stets versichert, dass es sich dabei um einen Unfall gehandelt habe.

Für die Staatsanwaltschaft wurde diese Version allerdings durch ein von der Justiz eingeholtes Gutachten eines deutschen Kriminaltechnikers widerlegt, der mittels einer Blutspuren-Analyse feststellte, dass der vom Verdächtigen geschilderte Tathergang sich nicht zu zugetragen haben konnte, wie er bei einer Tatrekonstruktion angegeben hatte.

Motiv “im persönlichen Bereich”

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg glaubt beweisen zu können, dass der angeklagte Banker zumindest mit bedingtem Tötungsvorsatz auf seinen Stiefbruder geschossen hat. Das Motiv dürfte “im persönlichen Bereich” liegen, sagte Behördenleiter Karl Schober.

“Wir haben kein hundertprozentiges Motiv. Es gibt aber eine konkrete Vermutung, die in Richtung Eifersucht geht”, sagte Schober. Eine Rolle dürfte demnach die Ex-Frau des Angeklagten gespielt haben, die ursprünglich an dem Treffen teilnehmen hätte sollen, das mit dem tödlichen Schuss zu Ende ging. Der Banker hatte sie per SMS eingeladen. Die Frau hatte allerdings keine Zeit – sie ist als viel beschäftigte Staatsanwältin bei der Wiener Anklagebehörde tätig.

Verhältnis von Stiefbruder und Ex-Frau vermutet

Der Angeklagte soll dem Vernehmen nach ein näheres Verhältnis zwischen seinem Stiefbruder und seiner Ex-Frau vermutet haben. Das Scheitern der Beziehung zu der Staatsanwältin soll ihm nahe gegangen sein. Hinweise, dass diese tatsächlich seinem um zwei Jahre jüngeren Stiefbruder näher gekommen war, gibt es allerdings nicht. Der 42-Jährige war vielmehr glücklich liiert und Vater einer eines elfjährigen Sohns und einer fünf Jahre alten Tochter.

Da die Wiener Staatsanwältin in dem Verfahren zumindest am Rand beteiligt war bzw. ist, dürfte die Verhandlung nicht in Wien stattfinden. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat die Mordanklage zwar beim Landesgericht für Strafsachen eingebracht, zugleich aber einen Delegierungsantrag wegen möglicher Befangenheit gestellt. Das bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn: “Es ist angedacht, aufgrund der besonderen Umstände die Delegation anzuregen.” Wo der Prozess gegen den 44 Jahre alten Banker stattfinden wird, müsste dann das Oberlandesgericht Wien entscheiden.

Die Mordanklage, die dem Banker in die Justizanstalt Korneuburg zugestellt wurde, wo er seit Mitte Oktober wieder in U-Haft sitzt, ist noch nicht rechtskräftig.

>> Mehr Hintergründe zu dem Fall.

(APA)

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