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Stichtag für NR-Wahl schon am 9. Juli

Die Vorbereitungen für die Nationalratswahl laufen bereits emsig.
Die Vorbereitungen für die Nationalratswahl laufen bereits emsig. ©APA/Sujet
Bald geht es los: Die Vorbereitungen der Wahlbehörden für die Nationalratswahl am 29. September starten - und zwar teilweise früher als bei den vorigen Wahlen.
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Termin: 29. September

Wichtige Termine müssen um einige Wochen vorgezogen werden – nämlich die für das Sammeln der Unterstützungserklärungen und die Abgabe der Listen. Der Grund dafür ist die neue Möglichkeit, auch auf Bundesebene Vorzugsstimmen zu vergeben, erklärte der Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, Robert Stein.

Um auch die Briefwähler gut zu informieren, wird den Wahlkarten heuer eine Broschüre mit den Vorzugsstimmen-Kandidaten aus Bund und Land beigelegt. Darin werden, schätzt Stein, “mehrere 1.000 Kandidaten” auf 36 bis 44 A4-Seiten vorgestellt. Wie viel das kosten wird, könne man noch nicht abschätzen.

Parteien müssen Vorschläge früh vorlegen

Um die Briefwahlunterlagen zeitgerecht versenden zu können, müssen die Parteien ihre Wahlvorschläge früher als bisher vorlegen – und die Listen, die sich nicht auf die Unterschriften von drei Abgeordneten stützen können, sich früher um Unterstützungserklärungen bemühen. Deshalb ist der Stichtag heuer schon der 9. Juli. Ab diesem Datum können die österreichweit nötigen 2.600 Unterschriften Wahlberechtigter gesammelt werden.

Wer es geschafft hat, auf den Stimmzettel zu kommen, steht am 2. August fest. Bis 17.00 Uhr müssen Parteien, die antreten wollen, ihre ausreichend unterstützten Landeswahlvorschläge bei den Landeswahlbehörden einreichen. Fix sind die Parlamentsparteien, also SPÖ, ÖVP, FPÖ, BZÖ, Grüne, Team Stronach. Unterstützungserklärungen sammeln u.a. NEOS, Piraten, KPÖ, CPÖ und die EU-Austrittspartei.

NR-Wahl: Stimmzettel schon im August in Druck

Am 8. August werden die Landeswahlvorschläge abgeschlossen und veröffentlicht, dann können die Stimmzettel in Druck gehen.

Der 12. August ist der letzte Tag für die Einreichung der Bundeswahlvorschläge. Wenn sie abgeschlossen sind – am 16. August – gehen die Broschüren mit den Vorzugsstimmen-Kandidaten in Druck. Dann können die Wahlkarten versendet werden; am 30. August werden die Briefwahl-Unterlagen an die Auslandsösterreicher verschickt, die ein “Abo” haben.

Wahlkarten können bereits beantragt werden

Die für die Briefwahl nötigen Wahlkarten können übrigens bereits – bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man aufscheint – beantragt werden. Die Wahl wurde schon im Bundesgesetzblatt ausgeschrieben. Eine Wahlkarte braucht man nicht nur für die Briefwahl, sondern auch, wenn man am Wahlsonntag die Stimme in einem “fremden” Wahllokal abgeben will.

Die Frist für die Briefwahl wurde verkürzt: Auch die per Post abgegebenen Stimmen müssen nun spätestens am Wahlsonntag 17.00 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde eingetroffen sein. Ausgezählt wird die Briefwahl am Montag nach der Wahl. Damit ist das Ergebnis aber noch nicht vollständig: Am Donnerstag nach der Wahl, am 3. Oktober, werden die Wahlkarten ausgezählt, die in einem “fremden” Regionalwahlkreis abgegeben wurden.

Damit gewählt und ausgezählt werden kann, müssen aber – als erster großer Schritt der Vorbereitungen – Wahlbehörden gebildet werden. In den Wochen nach dem Stichtag werden Sprengelwahlleiter, Beisitzer und Vertrauenspersonen nominiert, spätestens am 30. Juli müssen die Wahlbehörden ihre konstituierende Sitzung abhalten.

Wie lange haben Wahllokale offen?

Um zu klären, wer wo wählen darf, startet gleichzeitig das Verfahren zur Richtigstellung der Wählerverzeichnisse. Am 30. Juli werden die Verzeichnisse in den Gemeindeämtern aufgelegt und ab 2. August in den größeren Gemeinden (zwingend ab 10.000 Einwohnern) in den Häusern ausgehängt (“Hauskundmachung”). Gegen eine falsche oder fehlende Eintragung können “Rechtsmittel” (Einspruch und Berufung) eingelegt werden. Dann werden die Wählerverzeichnisse korrigiert und am 26. August abgeschlossen.

Ob auch heuer wieder um 17.00 Uhr Wahlschluss ist, steht am 30. August fest. Die Gemeindewahlbehörden müssen spätestens am 30. Tag vor der Wahl entscheiden, wo Wahllokale einigerichtet werden und wie lange sie offen haben.

Mehr zur Nationalratswahl 2013.

(APA)

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